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1. Bedarfsangepasste Schuleingangsuntersuchung - letzter Jahrgang des bisherigen Verfahrens

Für Kinder des letzten Jahrgangs des bisherigen Verfahrens wird die Schuleingangsuntersuchung in individuell bedarfsangepasster Form durchgeführt.

Wenn die vorgesehene Früherkennungsuntersuchung – in der Regel die U9 – bereits erfolgt ist und sich keine besonderen gesundheitlichen oder entwicklungsbezogenen Fragestellungen ergeben, ist in der Regel keine zusätzliche Untersuchung im Gesundheitsamt erforderlich.

Fehlt der erforderliche Nachweis, ergeben sich Auffälligkeiten oder haben Sie konkrete gesundheitliche Fragen oder Sorgen, kann eine schulärztliche Untersuchung im Gesundheitsamt erfolgen.

Einladung und Frist

Sie erhalten vom Gesundheitsamt ein persönliches Einladungsschreiben.

Darin finden Sie alle Informationen dazu,

  • welche Unterlagen benötigt werden,
  • bis wann diese eingereicht werden müssen und
  • welche Übermittlungswege Ihnen zur Verfügung stehen.

Bitte warten Sie grundsätzlich das persönliche Einladungsschreiben des Gesundheitsamtes ab.

Was müssen Sie tun?

Bitte reichen Sie die im Einladungsschreiben genannten Unterlagen fristgerecht ein.

In der Regel benötigen wir:

  • den Nachweis über die U9,
  • den Impfausweis beziehungsweise Impfnachweis,
  • gegebenenfalls weitere im Einladungsschreiben genannte Unterlagen.

Anamnesebogen und Dokumente online übermitteln

Alternativ können die erforderlichen Unterlagen entsprechend den Vorgaben im Einladungsschreiben

  • per Post an das Landratsamt Schwandorf – Gesundheitsamt, Wackersdorfer Straße 78a, 92421 Schwandorf oder
  • persönlich beim Gesundheitsamt

eingereicht werden.

Öffnungszeiten:
Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 15:30 Uhr
Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr

Bei digitaler Übermittlung ist keine zusätzliche Beglaubigung oder ärztliche Bestätigung erforderlich. Bei postalischer Einreichung beachten Sie bitte die konkreten Anforderungen an die einzureichenden Kopien in Ihrem persönlichen Einladungsschreiben.

Kann die U9 bis zu dem im Einladungsschreiben genannten Termin nicht durchgeführt werden, nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Gesundheitsamt auf. Gegebenenfalls ist eine schulärztliche Untersuchung erforderlich.

Telefon für die Vereinbarung eines schulärztlichen Untersuchungstermins:

09431 / 471-600

Nach Vorlage der erforderlichen Nachweise beziehungsweise nach Abschluss einer erforderlichen schulärztlichen Untersuchung erhalten Sie den Mitteilungsbogen zur Vorlage bei der Schule. Die Bearbeitung und der Versand können nach Eingang der Unterlagen einige Zeit in Anspruch nehmen.

Soll Ihr Kind vorzeitig eingeschult werden oder haben Sie bei unmittelbar bevorstehender Einschulung noch keine Einladung erhalten, wenden Sie sich bitte an:

E-Mail: seu@landkreis-schwandorf.de