Anzeigen und Erklärungen im bauaufsichtlichen Verfahren
Baubeginnsanzeigen (Art. 68 Abs. 8 BayBO)
Anzeigen der Nutzungsaufnahme (Art. 78 Abs. 2 Satz 1 und 2 BayBO)
Erklärungen des Tragwerksplaners nach Maßgabe des Kriterienkatalogs (Art. 62a Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BayBO in Verbindung mit Anlage 2 BauVorlV)