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Europawahl 2019

Allgemeines

Die nunmehr 9. Europawahl findet vom 23. bis 26. Mai 2019 in allen EU-Mitgliedstaaten statt. Das Europäische Parlament ist das einzige Organ der Europäischen Union (EU), das direkt von den EU-Bürgerinnen und EU-Bürgern gewählt wird. In Deutschland stimmen die Bürgerinnen und Bürger am 26. Mai ab. Bei der letzten Wahl zum Europäischen Parlament im Jahr 2014 hatte die Wahlbeteiligung nur bei 48,1 % gelegen (europaweit: 42,6 %). Damals beteiligten sich in Deutschland 29,8 Millionen Wählerinnen und Wähler (europaweit: 168,8 Millionen).

Stimmzettel
Den Stimmzettel zur Europawahl am 26.05.2019 können Sie hier abrufen:

Das Wahlsystem

In Deutschland erfolgt die Wahl der Mitglieder des Europäischen Parlaments nach den Grundsätzen der Verhältniswahl mit Listenwahlvorschlägen. Listenwahlvorschläge können für ein Land oder als gemeinsame Liste für alle Länder aufgestellt werden. Auf die Bundesrepublik Deutschland entfallen 96 der 751 Abgeordneten des Europäischen Parlaments.


Stimmen und Sitzverteilung

Jede Wählerin und jeder Wähler hat eine Stimme.Die Listen der Parteien und sonstigen politischen Vereinigungen sind sogenannte geschlossene Listen, weil die Reihenfolge der Bewerberinnen und Bewerber von den Parteien durch Wahl festgelegt wurde und nicht verändert werden kann.Maßgebend für die Sitzzahl einer Partei oder einer sonstigen politischen Vereinigung ist die Anzahl der gültigen Stimmen, die für sie abgegeben wurden. Bei der Sitzverteilung werden alle Wahlvorschläge berücksichtigt. Seit der Europawahl 2014 gibt es keine Sperrklauselregelung mehr.

Der Zuteilungsdivisor ist so zu bestimmen, dass insgesamt so viele Sitze auf die Landeslisten (Oberverteilung) entfallen, wie Sitze zu vergeben sind. Dazu wird zunächst die Summe aller gültigen Stimmen durch die Zahl der zu vergebenden Sitze von 96 geteilt. Entfallen danach mehr Sitze auf die Wahlvorschläge, als Sitze zu vergeben sind, ist der Zuteilungsdivisor so heraufzusetzen, dass sich bei der Berechnung genau die zu vergebende Sitzzahl ergibt; entfallen zu wenig Sitze auf die Wahlvorschläge, ist der Zuteilungsdivisor entsprechend herunterzusetzen.

Im ersten Berechnungsschritt werden für jede Partei oder sonstige politische Vereinigung anteilig die Sitze zugeteilt, wie diese bundesweit Stimmen unter allen abgegeben gültigen Stimmen erreicht haben. In einem zweiten Berechnungsschritt werden für die Parteien oder sonstigen politische Vereinigungen, die mit Landeslisten teilgenommen haben, die ihr zustehende Anzahl an Sitzen aus dem vorherigen Schritt auf die Länder entsprechend ihrer Anzahl an Stimmen verteilt. Bei beiden Schritten gilt die Bedingung, dass die Zahl der zu vergebender Sitze einzuhalten ist.

Unionsbürger

Auch die in der Bundesrepublik Deutschland wohnenden Bürgerinnen und Bürger der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Unionsbürgerinnen und Unionsbürger) können an der Wahl zum Europäischen Parlament teilnehmen, entweder in der Bundesrepublik Deutschland oder im Herkunftsland.


Deutsche im Ausland

Wählen kann nur, wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist. Deutsche im Ausland, die nicht in Deutschland gemeldet sind, bezeichnet man als Auslandsdeutsche. Sie werden nicht automatisch in ein Wählerverzeichnis eingetragen. Wollen Auslandsdeutsche an Europawahlen teilnehmen, müssen sie vor jeder Wahl einen förmlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen.

Deutsche, die sich vorübergehend – zum Beispiel während eines Urlaubs – im Ausland aufhalten und nach wie vor in Deutschland gemeldet sind, werden von Amts wegen in das Wählerverzeichnis ihrer Gemeinde eingetragen. Sie können ihr Wahlrecht durch Briefwahl ausüben.

Ansprechpartner im Wahlkreis 376 Landkreis Schwandorf

Kreiswahlleiterin
Dr. Christine Thümmler

Stellvertretender Kreiswahlleiter
Johann Peter Wiesent

Wahlamt
Anita Hofrichter

Weitere Informationen

https://www.wahlen.bayern.de/europawahlen/
https://www.bundeswahlleiter.de/