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Was erledige ich wo?

Windelsäcke; Antrag auf kostenlose Windelsäcke

Kostenlose Windelsäcke / Zuschuss für Mehrwegwindeln im Landkreis Schwandorf

Kostenlose Windelsäcke / Zuschuss für Mehrwegwindeln im Landkreis Schwandorf

Eltern mit neugeborenen Kindern sowie Personen mit Inkontinenz erhalten auf Antrag kostenlose Windelsäcke. Die Entsorgung erfolgt über die Restmüllabfuhr.

Gebührenfreie Windelsäcke für Kleinkinder

Eltern erhalten zusammen mit einem Willkommenspaket der Koordinationsstelle frühe Kindheit (KoKi) einen Gutschein für 12 gebührenfreie Windelsäcke für ihr Kind, mit dem Sie dann bei ihrer jeweiligen Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung die Säcke abholen können. Eltern, die im Stadtgebiet von Schwandorf wohnen, erhalten die Säcke auch am Landratsamt Schwandorf, Wackersdorfer Straße 80. Voraussetzung ist, dass bereits eine Geburtsurkunde für das Neugeborene von den Standesämtern ausgestellt wurde. Das Versenden des Willkommenspaketes kann danach noch einige Zeit in Anspruch nehmen.

Eine gesonderte Antragstellung mit nachfolgendem Formblatt für eine anteilige Gewährung erfolgt also nur mehr dann, wenn die Erziehungs- /Sorgeberechtigten später mit ihrem Kleinkind (bis zur Vollendung des zweiten Lebensjahres) ihren Wohnsitz im Landkreis Schwandorf nehmen.

Antrag auf gebührenfreie Windelsäcke für Kleinkinder

Zuschuss für Mehrwegwindeln (Stoffwindeln)

Eltern, die sich entscheiden Mehrwegwindeln zu verwenden, erhalten auf Antrag einen einmaligen Zuschuss in Höhe von einem Drittel der Anschaffungskosten (für Stoffwindeln und entsprechende Ausstattung), maximal jedoch in Höhe von 48 Euro je Kind (Gegenwert von sonst maximal 12 gewährten Windelsäcken).

Voraussetzung ist, dass der Antragsteller und das Kind Ihren Hauptwohnsitz im Landkreis Schwandorf haben.

Für den vollen Anspruch muss der Antrag spätestens bis zur Vollendung des zweiten Lebensmonats des Kindes bei den Gemeinden oder beim Landratsamt eingegangen sein.

Erfolgt eine spätere Antragsstellung (möglich bis zur Vollendung des zweiten Lebensjahres), erhalten Sie den Zuschuss nur noch anteilig.

Nach Bearbeitung des Antrags wird der Betrag auf das angegebene Konto überwiesen.

Die Bezuschussung von Stoffwindeln schließt die Genehmigung der einmalig gewährten kostenlosen Windelsäcke für Neugeborene aus.

Antrag auf Zuschuss für Mehrwegwindeln für Kleinkinder

Gebührenfreie Windelsäcke für an Inkontinenz leidenden Personen

Inkontinente Personen mit Hauptwohnsitz im Landkreis Schwandorf erhalten pro Jahr maximal 12 kostenlose Restmüllsäcke. Der Antrag kann von der betroffenen Person selbst oder einem Angehörigen gestellt werden. Die Inkontinenz ist durch eine ärztliche Bestätigung auf der 2. Seite des Antrags nachzuweisen und darf nicht älter als 2 Wochen sein.

Sie erhalten vom Landratsamt Schwandorf eine Bestätigung über die Ihnen zustehenden Restmüllsäcke, mit der Sie die Säcke bei Ihrer Gemeinde- oder Stadtverwaltung abholen können.

Eine Neubeantragung ist frühestens nach Ablauf von 11 Monaten seit dem letzten Antrag möglich. Dazu muss erneut ein Antrag mit ärztlicher Bestätigung vorgelegt werden.

Antrag auf gebührenfreie Windelsäcke für an Inkontinenz leidende Personen

Weitere benötigte Restmüllsäcke können bei den Gemeindeverwaltungen und am Landratsamt Schwandorf zum Preis von 4,00 Euro erworben werden. Es werden nur diese amtlichen Restmüllsäcke vom Abfuhrunternehmen mitgenommen.