Heimatkundliche Schriften; Herausgabe
Kurzbeschreibung
Die Landkreise und Gemeinden können heimatkundliche Schriften (z. B. Zeitschriften, Blätter) herausgeben.
Beschreibung
Veröffentlichungen über heimatkundliche Themen sind bei den Landratsämtern und Gemeinden erhältlich.
Redaktionell verantwortlich
Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales (siehe BayernPortal)
Stand: 02.04.2025
Stand: 02.04.2025
Online-Verfahren
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