Kindertagesbetreuung; Meldung einer betriebserlaubnisfreien Kinderbetreuung
Kurzbeschreibung
Angebote zur Kinderbetreuung im Rahmen von maximal 10 Stunden pro Woche oder Betreuung von einzelnen Kindern nicht länger als 5 Stunden pro Woche bedürfen keiner Betriebserlaubnis, müssen aber trotzdem dem Jugendamt gemeldet werden.
Beschreibung
Träger einer Kindertageseinrichtung benötigen eine Betriebserlaubnis, wenn Kinder ganztägig oder für einen Teil des Tages betreut werden. Für Betreuungsangebote bis maximal 10 Stunden pro Woche oder wenn das einzelne Kind nicht länger als 5 Stunden pro Woche betreut wird, besteht keine Erlaubnispflicht. Diese Betreuungsangebote müssen jedoch beim örtlich zuständigen Jugendamt gemeldet werden.
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)
Stand: 29.11.2024
Stand: 29.11.2024
Voraussetzungen
Sie betreuen Kinder maximal 10 Stunden pro Woche oder einzelne Kinder nicht länger als 5 Stunden pro Woche.
Verfahrensablauf
Sie müssen Angebote zur Kinderbetreuung dem örtlich zuständigen Jugendamt melden.
Fristen
Die Meldung muss vor Aufnahme der Tätigkeit erfolgen.
Erforderliche Unterlagen
keine
Formulare
Kosten
keine
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelf
keiner
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