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Schulsporttauglichkeit; Durchführung von Untersuchungen

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Kurzbeschreibung

Zur Einschätzung der Schulsporttauglichkeit können Schulsporttauglichkeitsuntersuchungen durchgeführt werden.

Beschreibung

Auf Wunsch der Schule begutachten die Gesundheitsverwaltungen der Landkreise und kreisfreien Städte Schülerinnen und Schüler bei gesundheitlichen Einschränkungen zur Frage der Schulsporttauglichkeit.

Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention (siehe BayernPortal)
Stand: 09.04.2025

Verfahrensablauf

Die Schulleitung stellt dazu einen Untersuchungsantrag beim zuständigen Gesundheitsamt.

Hinweise

Der Untersuchungsantrag der Schulleitung soll den Untersuchungsanlass (aus Sicht der Schule) darlegen.

Fristen

keine

Rechtsgrundlagen

Rechtsbehelf

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