Krankenhaushygiene; Beratung und Überwachung
Kurzbeschreibung
Die Behörden des Öffentlichen Gesundheitsdienstes überwachen Krankenhäuser und vergleichbare medizinische Einrichtungen in hygienischer Hinsicht.
Beschreibung
Insbesondere Krankenhäuser, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, Einrichtungen für ambulantes Operieren, Dialyseeinrichtungen, Tageskliniken und Entbindungseinrichtungen unterliegen der infektionshygienischen Überwachung durch die Behörden des Öffentlichen Gesundheitsdienstes. Diese Überwachung erfolgt in der Regel durch das zuständige Gesundheitsamt unter Beteiligung der Bezirksregierung und der Experten des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit.
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention (siehe BayernPortal)
Stand: 05.07.2024
Stand: 05.07.2024
Rechtsgrundlagen
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