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Was erledige ich wo?

Kreiskasse; Örtliche Kassenprüfung

Kurzbeschreibung

Das Rechnungsprüfungsamt führt im Auftrag des Landrats die örtliche Kassenprüfung durch.

Beschreibung

Die örtliche Kassenprüfung obliegt dem Landrat. Er bedient sich des Rechnungsprüfungsamts. Das Rechnungsprüfungsamt prüft die ordnungsgemäße Erledigung der Kassengeschäfte, die ordnungsgemäße Einrichtung der Kassen und das Zusammenwirken mit der Verwaltung.

Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
Stand: 09.02.2024

Rechtsgrundlagen

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