Krankheit und Behinderung; Beratung
Kurzbeschreibung
Die Gesundheitsämter beraten Kranke, Menschen mit Behinderung und solche, die von Behinderung bedroht sind, bei welchen Personen, Einrichtungen und Stellen sie weiterführende Hilfe erhalten können.
Beschreibung
Im Rahmen dieser Beratungsmöglichkeit erhalten Sie Informationen über gesetzliche Hilfe, Selbsthilfegruppen, Bildungs- und Freizeitangebote. Bei Bedarf erfolgt eine Vermittlung an entsprechende Spezialdienste oder entsprechende Fachberatungen. Das Gesundheitsamt berät auch bei mit der Behinderung zusammenhängenden familiären und persönlichen Fragen.
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention (siehe BayernPortal)
Stand: 09.04.2025
Stand: 09.04.2025
Verwandte Themen
Fristen
Keine
Rechtsgrundlagen
Art. 7 Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst (Gesundheitsdienstgesetz – GDG)
Aufklärung, Information, Prävention
Aufklärung, Information, Prävention
Online-Verfahren
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