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Asylbewerber; Ausländerrechtliche Betreuung in Aufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften

Kurzbeschreibung

Die ausländerrechtliche Betreuung von Asylbewerbern in Aufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften gehört grundsätzlich zu den Aufgaben der Zentralen Ausländerbehörden.

Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
Stand: 02.08.2023