Hochwasser-Soforthilfen des Freistaats Bayern
Zur Unterstützung der Geschädigten, die durch die Unwetterereignisse Ende Mai und Anfang Juni enorme Schäden erlitten haben, stellt der Freistaat Bayern in Rahmen einer Soforthilfeaktion finanzielle Hilfen zur Verfügung:
- Soforthilfe „Haushalt/Hausrat“
- Soforthilfe „Ölschaden an Gebäuden“
Nähere Informationen finden Sie in der „Richtlinie über die Soforthilfe zur Bewältigung der Folgen des Hochwassers im Juli 2024“.
Die Antragsformulare und die Datenschutzhinweise finden Sie hier:
Antrag auf Gewährung einer staatlichen Soforthilfe “Haushalt / Hausrat“ für Privathaushalte
Antrag auf Gewährung einer staatlichen Soforthilfe “Ölschäden an Gebäuden“
Datenschutzhinweise zur Erhebung personenbezogener Daten
Die Anträge sind bis spätestens 30. September 2024 einzureichen beim
Landratsamt Schwandorf
Sachgebiet 1.0
Wackersdorfer Strasse 80
92421 Schwandorf
- Notstandsbeihilfen
Nähere Informationen finden Sie in der Härtefondsrichtlinie.
Das Antragsformular und die Datenschutzhinweise finden Sie hier: Antrag auf Gewährung von Notstandsbeihilfen
Die Anträge sind bis spätestens 31. Oktober 2024 einzureichen beim
Landratsamt Schwandorf
Sachgebiet 1.0
Wackersdorfer Straße 80
92421 Schwandorf