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Hochwasser-Soforthilfen des Freistaats Bayern

Zur Unterstützung der Geschädigten, die durch die Unwetterereignisse Ende Mai und Anfang Juni enorme Schäden erlitten haben, stellt der Freistaat Bayern in Rahmen einer Soforthilfeaktion finanzielle Hilfen zur Verfügung:

  • Soforthilfe „Haushalt/Hausrat“
  • Soforthilfe „Ölschaden an Gebäuden“

Nähere Informationen finden Sie in der „Richtlinie über die Soforthilfe zur Bewältigung der Folgen des Hochwassers im Juli 2024“.

Die Antragsformulare und die Datenschutzhinweise finden Sie hier:

Antrag auf Gewährung einer staatlichen Soforthilfe “Haushalt / Hausrat“ für Privathaushalte

Antrag auf Gewährung einer staatlichen Soforthilfe “Ölschäden an Gebäuden“

Datenschutzhinweise zur Erhebung personenbezogener Daten 

Die Anträge sind bis spätestens 30. September 2024 einzureichen beim 

Landratsamt Schwandorf
Sachgebiet 1.0
Wackersdorfer Strasse 80
92421 Schwandorf

  • Notstandsbeihilfen

Nähere Informationen finden Sie in der Härtefondsrichtlinie

Das Antragsformular und die Datenschutzhinweise finden Sie hier: Antrag auf Gewährung von Notstandsbeihilfen

Die Anträge sind bis spätestens 31. Oktober 2024 einzureichen beim

Landratsamt Schwandorf
Sachgebiet 1.0
Wackersdorfer Straße 80
92421 Schwandorf