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Was erledige ich wo?

Niederlassungserlaubnis; Beantragung

Kurzbeschreibung

Die Niederlassungserlaubnis ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel und berechtigt zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit, ist räumlich unbeschränkt und darf außer in durch das Aufenthaltsgesetz zugelassenen Fällen nicht mit einer Nebenbestimmung versehen werden.

Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr
Stand: 29.02.2016