Sprungziele
Inhalt

Was erledige ich wo?

Familiengericht; Mitwirkung des Jugendamtes bei gerichtlichen Verfahren

Kurzbeschreibung

In bestimmten Angelegenheiten muss das Familiengericht vor einer Entscheidung das Jugendamt anhören.

Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium der Justiz (siehe BayernPortal)
Stand: 03.08.2023