Sprungziele
Inhalt

Was erledige ich wo?

Betreuungsverfügung; Informationen zur Erstellung

Kurzbeschreibung

Durch eine Betreuungsverfügung kann jedermann vorsorglich Anordnungen für einen späteren Betreuungsfall treffen.

Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium der Justiz (siehe BayernPortal)
Stand: 22.06.2023