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Was erledige ich wo?

Aufenthaltsgestattung; Erteilung und Beantragung der Verlängerung

Kurzbeschreibung

Einem Ausländer, der um Asyl nachsucht, ist grundsätzlich während des Asylverfahrens der Aufenthalt im Bundesgebiet gestattet.

Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
Stand: 21.08.2023

Rechtsbehelf