Sprungziele
Inhalt

Was erledige ich wo?

Anerkannte und bleibeberechtigte Ausländer; Erteilung von Wohnsitzzuweisungen

Kurzbeschreibung

Anerkannte und Bleibeberechtigte können zu ihrer Versorgung mit angemessenem Wohnraum oder zur Förderung ihrer nachhaltigen Integration verpflichtet werden, in einem bestimmten Landkreis oder in einer bestimmten kreisfreien Stadt zu wohnen.

Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
Stand: 06.12.2023