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4. Sitzung des Kreistages

des Landkreises Schwandorf, Wahlperiode 2014 / 2020
Montag, 15. Dezember 2014, 14 Uhr, Sitzungssaal des Landratsamtes Schwandorf

Tagesordnungspunkt 9 - Resolution zum Thema Fracking

Der Vorsitzende Landrat Ebeling informiert über den Sachverhalt und verweist auf den einstimmigen Empfehlungsbeschluss des Ausschusses für Kreisentwicklung, Umweltschutz und Touristik vom 03.11.2014, Beschluss-Nr. 9. Nun liege ein erneuter Antrag von KR Sommer, Bündnis 90/Die Grünen, vom 10.12.2014 vor, der sich  gegen diese Resolution ausspreche.

KRin Juniec-Möller, Bündnis 90/Die Grünen, wendet ein, der vorliegende Beschlussvorschlag sei nicht ausreichend. Der erneute Antrag ziele darauf ab, Fracking nicht nur in Wasserschutzgebieten, sondern grundsätzlich in Bayern zu verbieten. Die Risiken des Frackings für das Grundwasser seien nicht abschätzbar. Aus diesem Grund fordere die Kreistagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen eine klare Aussage und deutlichere Positionierung in der Resolution. Insbesondere Absatz 2 Satz 1 der Resolution „Die gleichlautende Haltung des Freistaates und der Bundesregierung wird begrüßt.“ lasse zu viele Möglichkeiten offen.

Der Vorsitzende Landrat Ebeling schlägt vor, diesen Satz aus der  Resolution zu streichen.

KRin Junice-Möller entgegnet, auch Satz 2 dieses Absatzes sei zweifelhaft, da es derzeit kein generelles Verbot von Fracking gäbe.

Der Vorsitzende erwidert, Absatz 1 der Resolution sei eindeutig formuliert und bringe den Willen des Kreistages klar zum Ausdruck. Die Aussage in Absatz 2, Satz 2 stehe damit keinesfalls in Widerspruch.

KR Schindler, SPD, wirft ein, im Beschluss des Ausschusses für Kreisentwicklung, Umweltschutz und Touristik sei eindeutig das Richtige zum Ausdruck gebracht worden. Der erneute Antrag von KR Sommer hingegen bringe mehr Unklarheit in die Angelegenheit. Außerdem wende er sich gegen die Streichung des Satzes „Die gleichlautende Haltung des Freistaates und der Bundesregierung wird begrüßt.“ Der vor wenigen Wochen vorgelegte neue Gesetzesentwurf des Bundesumweltministeriums sehe definitiv die Verhinderung von Fracking vor. Er plädiert dafür, die Resolution wie im Ausschuss für Kreisentwicklung, Umweltschutz und Touristik beschlossen anzunehmen.

KR Neumeier, JW, sieht in der Formulierung in Satz 1 der Begründung der Resolution „… mittels Fracking unter Verwendung wassergefährdender Substanzen nicht genehmigungsfähig.“ eine unnötige Einschränkung. Schließlich gehe es um das generelle Verbot von Fracking.

Der Vorsitzende Landrat Ebeling erklärt, der Grund für das geforderte Verbot von Fracking sei der Schutz des Grundwassers durch das Einbringen von wassergefährdenden Stoffen.

KR Flierl, CSU, hält den vorliegenden Resolutionsentwurf ebenfalls für völlig ausreichend. Der Gesetzesentwurf der Bundesregierung enthalte einen Genehmigungsvorbehalt der Landesbehörden. Daher sei es auch richtig und notwendig, sich in der Resolution an die Bundessregierung und den Freistaat Bayern zu wenden.

KRin Juniec-Möller widerspricht, da in dem Gesetzesentwurf Ausnahmen vorgesehen seien, wie z. B. für Erprobungsmaßnahmen, Untersuchungen der Auswirkungen des Frackings oder sogar eine kommerzielle Anwendung wenn eine Expertenkommission das Fracking in der jeweiligen geologischen Formation mehrheitlich grundsätzlich als unbedenklich einstufe.

Der Vorsitzende Landrat Ebeling  bittet abschließend um Abstimmung über den vorliegenden Beschlussvorschlag.

Der Kreistag nimmt vom Sachverhalt Kenntnis und beschließt folgende Resolution:

 

Resolution

Der Kreistag des Landkreises Schwandorf spricht sich gegen die Erschließung unkonventioneller Gasvorkommen mittels Fracking unter Verwendung wassergefährdender und giftiger Substanzen aus und lehnt diese ab.

Die gleichlautende Haltung des Freistaates Bayern und der Bundesregierung wird begrüßt. Durch gesetzliche Änderungen ist sicherzustellen, dass die unkonventionelle Gasförderung durch Fracking verboten bleibt und weiterhin nicht genehmigungsfähig ist.

Begründung

Bereits aufgrund bestehender wasserrechtlicher Vorschriften ist die Erschließung unkonventioneller Gasvorkommen mittels Fracking unter Verwendung wassergefährdenden Substanzen nicht genehmigungsfähig. 

Ebenso muss der Einsatz von gefährlichen Stoffen zur unkonventionellen Gasförderung durch Fracking auch zukünftig verboten bleiben, da dadurch die Risiken nicht einschätzbar sind und nachteilige  Folgen für Wasser, Natur und Mensch gegeben wären. 

Die geplanten Änderungen im Wasserhaushaltsgesetz für einen besseren Schutz des Trinkwassers sowie die Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung bergbaulicher Vorhaben haben diesen Umständen Rechnung zu tragen. Insbesondere ist eine obligatorische Umweltverträglichkeitsprüfung und Öffentlichkeitsbeteiligung vorzusehen.