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4. Sitzung des Kreistages

des Landkreises Schwandorf, Wahlperiode 2014 / 2020
Montag, 15. Dezember 2014, 14 Uhr, Sitzungssaal des Landratsamtes Schwandorf

Tagesordnungspunkt 8 - Antrag „Klares NEIN zur Klärschlammverbrennung im Zementwerk Burglengenfeld“ von KR Rudolf Sommer, Bündnis 90/Die Grünen, vom 13.10.2014

Der Vorsitzende Landrat Ebeling informiert, derzeit sei ein Zweckverband zur thermischen Verwertung von Klärschlamm in Gründung. Ziel dieses Zweckverbandes sei es, den Kommunen die Anlieferung von Klärschlamm im Müllkraftwerk Schwandorf zur Trocknung zu ermöglichen. Anschließend sei eine Verbrennung im Zementwerk Burglengenfeld vorgesehen. Nach derzeitigem Stand der Technik sei eine wirtschaftlich sinnvolle Phosphorrückgewinnung noch nicht möglich. Der noch zu gründende Zweckverband werde aber diesen Aspekt weiter verfolgen und ggf. in das Verfahren implementieren.

Die Verwaltung (Sachgebiet A.4) habe die Koordination dieser Angelegenheit übernommen. Inzwischen hätten 30 von 33 Landkreiskommunen ihre Beteiligung an diesem Zweckverband erklärt. Die Angelegenheit wurde in der Sitzung des Ausschusses für Kreisentwicklung, Umweltschutz und Touristik am 03.11.2014, Beschluss-Nr. 8 vorberaten.

KRin Juniec-Möller, Bündnis 90/Die Grünen, betont, durch die Verbrennung des Klärschlamms im Zementwerk Burglengenfeld würden Rohstoffe auf Dauer vernichtet. Auch wenn derzeit noch keine wirtschaftlich vertretbaren Verfahren zur Phosphorrückgewinnung bestünden, sei dies kein Argument, diesen Rohstoff zum jetzigen Zeitpunkt zu vernichten. Vielmehr müsse ein Konzept gewählt werden, diesen Rohstoff zu bewahren, um zu einem späteren Zeitpunkt eine Rückgewinnung zu ermöglichen. Bei Phosphor handle es sich um einen endlichen Rohstoff, der lebensnotwendig und nicht ersetzbar sei. Aus diesem Grund sei eine Mitverbrennung im Zementwerk Burglengenfeld der absolut falsche Weg. Nachdem bereits Verfahren zur Phosphorrückgewinnung getestet würden, appelliert sie an den Kreistag, dem Antrag der Kreistagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen zuzustimmen.

KR Flierl, CSU, stellt fest, es gäbe unterschiedliche Möglichkeiten der Klärschlammentsorgung. Dabei seien aber Aspekte des Umwelt- und Grundwasserschutzes zu berücksichtigen. Eine Ausbringung auf landwirtschaftlichen Flächen sei zwischenzeitlich weitgehend obsolet. Im bayerischen Abfallplan liege der Schwerpunkt bei der thermischen Verwertung. Die Verbringung des Klärschlamms in eine weit entfernte Monoverbrennungsanlage sei mit einer dezentralen Entsorgung nicht in Einklang zu bringen. Die Phosphorrückgewinnung werde derzeit in verschiedenen Verfahren erprobt. Zudem sei es Aufgabe der Städte und Gemeinden über die Art der Klärschlammentsorgung zu entscheiden. Das Regionalmanagement des Landkreises leiste hier nur eine gewisse Hilfestellung durch die Koordination zur Gründung eines Zweckverbandes. Nachdem sich die Kommunen bereits auf die Trocknung und anschließende Verbrennung im Zementwerk Burglengenfeld geeinigt hätten, werde die CSU-Fraktion den vorliegenden Antrag ablehnen.

KRin Thanheiser, SPD, erkärt, die SPD-Fraktion werde den Antrag von Bündnis 90/Die Grünen unterstützen. Sie weist darauf hin, dass sich die SPD-Fraktion bereits gegen die Gründung eines Zweckverbandes mit der ausschließenden Aufgabe der thermischen Verwertung von Klärschlamm ausgesprochen habe. Sie betont, die SPD-Fraktion spreche sich dabei nicht grundsätzlich gegen die thermische Verwertung von Klärschlamm, sondern gegen die Mitverbrennung im Zementwerk Burglengenfeld aus. Die Verbrennung in Monoverbrennungsanlagen hingegen würde begrüßt werden. Auch im bayerischen Abfallwirtschaftsplan sei diese Möglichkeit ausdrücklich vorgesehen. Außerdem habe KRin Juniec-Möller als weitere Alternative die Klärschlammvererdung aufgezeigt, die eine spätere Rückgewinnung des Phosphatanteils ermögliche.

Der Vorsitzende Landrat Ebeling wirft ein, im Antrag von KR Sommer werde ausdrücklich auf die Ausbringung des Klärschlamms als Dünger in der Landwirtschaft abgestellt.

KR Kimmerl, ÖDP, führt aus, die Resolution sei gerade im Hinblick auf die Rückgewinnung von Rohstoffen grundsätzlich richtig. Allerdings seien die technischen Möglichkeiten dazu noch nicht vorhanden. Tatsache sei aber, dass der aktuell anfallende Klärschlamm geordnet entsorgt werden müsse. Dazu sei der zu gründende Zweckverband ein erster Schritt. Die Vererdung von Klärschlamm sei nicht zielführend, da weitere im Klärschlamm vorhandene Rohstoffe abgebaut würden und einer späteren Rückgewinnung nicht mehr zugänglich seien. Die Ausbringung von Klärschlamm auf landwirtschaftlichen Flächen die für die Nahrungsproduktion genutzt würden sei nicht mehr möglich. Ebenso sei der Transport von Klärschlamm in die neuen Bundesländer weder sinnvoll noch zielführend. Er sehe in der Verbrennung im Zementwerk Burglengenfeld derzeit die einzige sinnvolle Lösung. Selbstverständlich müsse die Phosphorrückgewinnung sobald die technischen Voraussetzungen gegeben seien in das Verfahren einbezogen werden. Aus diesem Grund werde er dem vorliegenden Antrag nicht zustimmen.

KR Butz, CSU, berichtet, den Kommunen seien sich der Phosphatproblematik durchaus bewusst. Allerdings seien auch die weiteren Inhaltsstoffe der Klärschlämme wie Schwermetalle usw. zu berücksichtigen. Die künftigen Mitglieder des zu gründenden Zweckverbandes hätten sich intensiv mit diesem Thema beschäftigt. Die angestrebte Lösung mit der Trocknung des Klärschlamms im Müllkraftwerk Schwandorf und der anschließenden Verbrennung im Zementwerk Burglengenfeld werde derzeit als beste Alternative betrachtet. Dabei sei nicht ausgeschlossen, zu einem späteren Zeitpunkt eine Phosphorrückgewinnung einzubinden.

KR Flierl, CSU,  bemerkt, Ziel des Antrags sei offensichtlich, die landwirtschaftliche Verwertung sicherzustellen. Darüber hinaus würden im bayerischen Abfallwirtschaftsplan nicht nur Monoverbrennungsanlagen favorisiert werden. Auch aus Kapazitätsgründen würden daneben weitere Verbrennungsmöglichkeiten benötigt werden.

KR Schindler, SPD, betont, die Mitverbrennung der getrockneten Klärschlämme im Zementwerk führe zum dauerhaften Verlust des Phosphats. Auch sei es ab dem 01.01.2015 nicht explizit verboten, Klärschlamm auf landwirtschaftlichen Feldern auszubringen. Dieses Verbot gelte nur für Flächen, die für Erzeugung von Lebensmitteln genutzt würden. KR Sommer lehne in seinem Antrag nicht die Gründung eines Zweckverbandes, sondern die Mitverbrennung von Klärschlamm in einem Zementwerk ab, weil damit jede Möglichkeit der Phosphatrückgewinnung  ausgeschlossen werde. Leider komme diese Intention in diesem Antrag nicht deutlich genug zum Ausdruck.  

KR Damm Alfred, ÖDP, äußert, er unterstütze grundsätzlich den Antrag von KR Sommer. Er verweist auf das Pilotprojekt „Stuttgarter Verfahren“ zur Phosphorrückgewinnung in Offenburg, das bereits sehr gute Ergebnisse erziele. Für ihn stelle sich die Frage, ob das Müllkraftwerk Schwandorf ausreichend Wärme für die Trocknung zur Verfügung stellen könne. Er bittet eine Berechnung vorzulegen, welche Wärmemenge erzeugt bzw. ausgekoppelt werden könne und wie viel Strom erzeugt werde.

Der Vorsitzende Landrat Ebeling sagt zu, die entsprechenden Zahlen vorzulegen.

 KRin Juniec-Möller verweist auf den Koalitionsvertrag der Bundesregierung. Darin werde der Ausbringung von Klärschlamm zu Düngezwecken eine Absage erteilt sowie die Rückgewinnung von Phosphor und anderen Rohstoffen favorisiert. Dies sei eine Verpflichtung, der es sich zu stellen gelte.

Der Vorsitzende Landrat Ebeling greift die Anregung von KR Schindler auf und bittet um Abstimmung über den vorliegenden Beschlussvorschlag.

Der Kreistag lehnt den  Antrag des Kreisrates Rudolf Sommer vom 13. Oktober 2014 „Klares NEIN zur Klärschlammverbrennung im Zementwerk Burglengenfeld“ ab.