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2. Sitzung Ausschuss Kreisentwicklung, Umweltschutz, Touristik

des Landkreises Schwandorf, Wahlperiode 2014 / 2020
Montag, 03. November 2014, 14 Uhr, Sitzungssaal des Landratsamtes Schwandorf

Tagesordnungspunkt 9 - Stellungnahme des Landkreises Schwandorf zur Änderung der Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Oberer Bayerischer Wald“ zur Ordnung der Windkraftnutzung durch Festsetzung eines Zonierungskonzepts für die Errichtung von Windkraftanlagen

Die Verwaltung erläutert den Sachverhalt. Die Aktivierung der Ausnahmezonen erfolge entweder durch die Ausweisung der Fläche im Regionalplan als Vorranggebiet für Windkraft oder aber durch eine Änderung des Flächennutzungsplans durch die jeweilige Gemeinde. Damit solle eine Konzentration von Windkraftanlagen auf kleinere Flächen gefördert und einer Zerspargelung der Landschaft entgegengewirkt werden. Soweit Interesse am Erläuterungsbericht des Planungsbüros Blum bestehe, könne dieser über einen Link auf der Internetseite der Regierung der Oberpfalz eingesehen werden.

Auf Nachfrage von KRin Baumer, CSU, teilt RRin Haas mit, es seien nur die Kommunen zur Stellungnahme aufgefordert worden, deren Gemeindegebiet im Landschaftsschutzgebiet liege, nicht jedoch angrenzende Kommunen.

KRin Baumer wendet ein, das Gebiet der Gemeinde Winklarn grenze direkt an eine Ausnahmezone. Damit könnten direkt an der Gemeindegrenze Windräder entstehen, ohne dass die Gemeinde die Möglichkeit zur Stellungnahme habe.

Die Verwaltung bestätigt dies. Allerdings könnten benachbarte Kommunen während der Auslegungsfrist ihre Einwände geltend machen.

Der Vorsitzende Landrat Ebeling fügt an, die Flächen müssten erst durch den Regionalplan oder aber einen Flächennutzungsplan aktiviert werden. Bei einer Aktivierung durch einen Flächennutzungsplan müssten auch benachbarte Kommunen beteiligt werden. Außerdem seien bisher nur naturschutzfachliche Gesichtspunkte geprüft worden.

KR Sommer, Bündnis 90/Die Grünen als auch KR Kimmerl, ÖDP, nehmen Bezug auf Anlage1 zum Vorlagebericht. Dort sei auf Seite 2 unter Punkt 8. als Gesamthöhe der Windkraftanlagen maximal 200 m angegeben.

KR Kimmerl führt aus, die Oberpfalz liege in einem sog. Schwach- bzw. Mittelwindgebiet, wo häufig etwas längere Rotoren erforderlich seien. Er befürchtet, dass diese restriktive Festlegung von 200 m zu einer unnötigen Einschränkung führe. Besser wäre es hier auf eine Nabenhöhe von 140 m abzustellen. Nachdem bislang nur die naturschutzfachlichen Belange geprüft worden seien werde sich die zur Verfügung stehende Fläche nach Abprüfen der restlichen Kriterien nochmals deutlich verkleinern. Außerdem sei er sehr erstaunt, dass die Kosten der Planung vom Bezirk Oberpfalz übernommen worden seien, während der Landkreis Schwandorf für die Zonierung des Naturparks „Oberpfälzer Wald“ keinerlei Förderung erhalten habe.

Der Vorsitzende Landrat Ebeling erklärt, das Landschaftsschutzgebiet „Oberpfälzer Wald“ betreffe nur den Landkreis Schwandorf, während das Landschaftsschutzgebiet „Oberer Bayerischer Wald“ die Landkreise Cham und Schwandorf tangiere. Sobald mehrere Landkreise betroffen seien verlagere sich die Zuständigkeit auf den Bezirk.


Die Verwaltung  teilt mit, das vorliegende Konzept sei auf Windkraftanlagen mit einer Gesamthöhe von 200 m ausgelegt. Dies sei momentan Stand der Technik. Eine spätere Änderung des Konzepts sei dabei nicht ausgeschlossen.

KR Neuber, FW, pflichtet KR Kimmerl bei und schlägt vor im Hinblick auf die Gesamthöhe nochmals zu verhandeln um unnötige Einschränkungen zu vermeiden.

Die Verwaltung gibt mittels Beamer einen kurzen Überblick über die vorliegenden Karten. Sie betont, unter Berücksichtigung von Siedlungsabständen würden sich die möglichen Flächen deutlich verkleinern.

KR Brunner, SPD, nimmt Bezug auf Anlage 8 zum Vorlagebericht und fragt nach, ob der Darstellung auf dem Bild ein Abstand von 800 m zur Wohnbebauung zu Grunde liege.

Die Verwaltung antwortet, die Visualisierung beziehe sich auf Flächen, die tatsächlich möglich wären.

KR Kimmerl erklärt, im Fall von Reuting sei auch ein Abstand von 600 m ausreichend, da es sich hier um ein Mischgebiet handle. Der Abstand von 800 m sei nur bei reinen Wohngebieten anzuwenden.

Der Vorsitzende Landrat Ebeling weist darauf hin, sowohl die dargestellte Fläche als auch Reuting würden zur Stadt Nittenau gehören. Bei einer Änderung des Flächennutzungsplans wäre also hier eine Bürgerbeteiligung in jedem Falle gewährleistet.

Der Ausschuss für Kreisentwicklung, Umweltschutz und Touristik empfiehlt dem Kreistag zu beschließen, dem Entwurf der 9. Verordnung zur Änderung der Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Oberer Bayerischer Wald“ zur Ordnung der Windkraftnutzung durch Festsetzung eines Zonierungskonzepts für die Errichtung von Windkraftanlagen in der vorliegenden Form zuzustimmen.