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2. Sitzung Ausschuss Kreisentwicklung, Umweltschutz, Touristik

des Landkreises Schwandorf, Wahlperiode 2014 / 2020
Montag, 03. November 2014, 14 Uhr, Sitzungssaal des Landratsamtes Schwandorf

Tagesordnungspunkt 6 - Antrag „Klares NEIN zu Fracking!“ von Kreisrat Rudolf Sommer, Bündnis 90/Die Grünen, vom 24.09.2014

Der Vorsitzende Landrat Ebeling informiert, zu diesem Tagesordnungspunkt würde nun neben dem Antrag von KR Sommer (liegt den Ausschussmitgliedern vor) auch ein Antrag der CSU-Kreistagsfraktion „Keine unkonventionelle Erschließung von Gasvorkommen durch Fracking“ vom 31.10.2014 vorliegen. Der Antrag liege den Sitzungsmappen als Tischvorlage bei.

KR Sommer, Bündnis 90/Die Grünen, erläutert seinen Antrag und weist darauf hin, dass auch an der nördlichen Landkreisgrenze Erkundungen erfolgen sollen. Aufgrund der unkalkulierbaren Risiken von Fracking zur Gewinnung fossiler Energieträger bittet er um Zustimmung zu seinem  Antrag.

KRin Baumer, CSU, äußert, die Erschließung unkonventioneller Gasvorkommen mittels Fracking sei auch bisher schon nicht genehmigungsfähig. Aus diesem Grund erschließe sich ihr der Antrag von KR Sommer nicht. Die CSU-Fraktion habe daher eine Resolution formuliert die darauf abziele, dass die unkonventionelle Gasförderung durch Fracking verboten bleibe und weiterhin nicht genehmigungsfähig sei. Außerdem bittet sie einen Rechtschreibfehler im ersten Absatz der Resolution sowie der Begründung zu berichtigen. Richtigerweise müsse die Formulierung lauten: „… unter Verwendung wassergefährdender und giftiger Substanzen …“

KR Neuber, FW, wirft ein, das Problem im Antrag von KR Sommer sei, dass nicht zwischen konventionellen und unkonventionellen Fracking- Methoden unterschieden werde. Es gäbe auch viele Fracking-Methoden ohne den Einsatz wassergefährdender Stoffe. Der Antrag sei daher etwas zu pauschal abgefasst, da damit viele bereits bestehende Methoden ausgeschlossen würden. Er sei sich aber sicher, dass das gesamte Gremium unkonventionelles Fracking ablehne. Daher sollte eine Formulierung gefunden werden, die der gesamte Ausschuss unterstützen könne um eine möglichst einstimmige Beschlussfassung zu erreichen.

KR Sommer begrüßt die grundsätzliche Bereitschaft eine Resolution gegen Fracking auf den Weg zu bringen. Der Knackpunkt sei aber, dass es keinen konkreten Beschluss des Bayerischen Landtags gäbe, der das Verbot von Fracking festschreibe. Nach seinem Kenntnisstand sei Fracking lediglich in Wasserschutzgebieten ausgeschlossen.

Der Vorsitzende Landrat Ebeling entgegnet, der damalige Umweltminister Huber habe klar zum Ausdruck gebracht, dass in Bayern unkonventionelles Fracking nicht genehmigungsfähig sei. Die Haltung des Freistaates Bayern zu diesem Thema werde damit deutlich.

KRIn Baumer fügt an, in einem Dringlichkeitsantrag vom 26.03.2014 hätten verschiedene CSU-Abgeordnete beantragt, der Landtag möge beschließen keine unkonventionelle Erschließung von Gasvorkommen mittels Fracking zuzulassen.

Auf Nachfrage von KR Sommer bestätigt der Vorsitzende, dass in diesem Antrag der CSU-Abgeordneten keine Beschränkung auf Wasserschutzgebiete enthalten gewesen.

KR Krebs, SPD, schließt sich den Ausführungen von KR Neuber an. Es sei wichtig einen Konsens zu finden und ein Zeichen zu setzen. Daher befürworte er den Antrag der CSU-Fraktion.

Auf Nachfrage des Vorsitzenden, ob KR Sommer sich im Sinne eines möglichst einheitlichen Votums dem Antrag der CSU-Fraktion anschließen könnte, erklärt sich dieser dazu bereit, sofern keine Beschränkung auf Wasserschutzgebiete enthalten sei.

KR Kimmerl, ÖDP, bittet den genauen Sachstand beim Bayerischen Landtag bzw. der Bayerischen Staatsregierung in Erfahrung zu bringen und den Antrag und die Resolution darauf abzustimmen.

Der Vorsitzende Landrat Ebeling erwidert, nachdem der vorliegende Antrag der CSU-Kreistagsfraktion von KR und MdL Flierl eingebracht worden sei, sei davon auszugehen, dass der aktuelle Sachstand bereits berücksichtigt sei. Zudem liege ein entsprechender Beschluss des Bayerischen Landtags vor. Er sehe zwar die Notwendigkeit dieser Resolution nicht, werde sich aber auch nicht dagegen stellen, da sich das Gremium in der Sache grundsätzlich einig sei.
Er schlägt vor, über den Antrag der CSU-Kreistagsfraktion abzustimmen und dem Kreistag die Annahme des Antrags zu empfehlen. Der Antrag von KR Sommer wäre damit gleichzeitig als erledigt zu betrachten.

KR Sommer regt an, die Resolution als Antrag des gesamten Ausschusses für Kreisentwicklung, Umweltschutz und Touristik zu bezeichnen.

Der Vorsitzende Landrat Ebeling sagt eine entsprechende Vorbereitung für die Beratung im Kreistag zu.

Der Ausschuss für Kreisentwicklung, Umweltschutz und Touristik nimmt vom Antrag der CSU-Kreistagsfraktion „Keine unkonventionelle Erschließung von Gasvorkommen durch Fracking“ vom 31.10.2014 Kenntnis und empfiehlt dem Kreistag folgende Resolution zu beschließen:

"Resolution

Der Kreistag des Landkreises Schwandorf spricht sich gegen die Erschließung unkonventioneller Gasvorkommen mittels Fracking unter Verwendung wassergefährdender und giftiger Substanzen aus und lehnt diese ab.

Die gleichlautende Haltung des Freistaates Bayern und der Bundesregierung wird begrüßt. Durch gesetzliche Änderungen ist sicherzustellen, dass die unkonventionelle Gasförderung durch Fracking verboten bleibt und weiterhin nicht genehmigungsfähig ist.

Begründung

Bereits aufgrund bestehender wasserrechtlicher Vorschriften ist die Erschließung unkonventioneller Gasvorkommen mittels Fracking unter Verwendung wassergefährdenden Substanzen nicht genehmigungsfähig.
Ebenso muss der Einsatz von gefährlichen Stoffen zur unkonventionellen Gasförderung durch Fracking auch zukünftig verboten bleiben, da dadurch die Risiken nicht einschätzbar sind und nachteilige  Folgen für Wasser, Natur und Mensch gegeben wären.
Die geplanten Änderungen im Wasserhaushaltsgesetz für einen besseren Schutz des Trinkwassers sowie die Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung bergbaulicher Vorhaben haben diesen Umständen Rechnung zu tragen. Insbesondere ist eine obligatorische Umweltverträglichkeitsprüfung und Öffentlichkeitsbeteiligung vorzusehen."