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2. Sitzung Ausschuss Kreisentwicklung, Umweltschutz, Touristik

des Landkreises Schwandorf, Wahlperiode 2014 / 2020
Montag, 03. November 2014, 14 Uhr, Sitzungssaal des Landratsamtes Schwandorf

Tagesordnungspunkt 5 - Antrag „Klares Nein zur Klärschlammverbrennung im Zementwerk Burglengenfeld“ von KR Rudolf Sommer, Bündnis 90/Die Grünen, vom 13.10.2014

KR Sommer, Bündnis 90/Die Grünen, nimmt Bezug auf seinen Antrag vom 13.10.2014 und verweist insbesondere auf die Problematik des Phosphatkreislaufs. Die Bedeutung von Phosphor bzw. Phosphat und die begrenzte Verfügbarkeit seien in seinem Antrag ausführlich dargestellt. Durch die Verbrennung von Klärschlamm werde Phosphor nicht rückholbar vernichtet. Bei einer Ausbringung des Klärschlamms als Dünger auf die Felder könne der Phosphatkreislauf dagegen wieder geschlossen werden. Auch nach Einführung der neuen Grenzwerte sei Klärschlamm als wertvoller Dünger für die Landwirtschaft einzustufen und keineswegs als Gift. Hierbei sei von enormer Bedeutung bereits den Eintrag von Schad- und  Giftstoffen ins Abwasser wirkungsvoll zu verhindern. Bis die technischen Voraussetzungen der Phosphorrückgewinnung geschaffen seien, biete sich als Zwischenlösung die Klärschlammvererdung an.

Der Vorsitzende Landrat Ebeling informiert, im Landkreis Schwandorf sei die Gründung eines Zweckverbandes für die thermische Verwertung von Klärschlamm in der Planung.  Es sei vorgesehen, den Klärschlamm im Müllkraftwerk Schwandorf mittels der dort anfallenden Abluft zu trocknen und anschließend im Zementwerk Burglengenfeld zu verbrennen. Dieses Verfahren schließe ausdrücklich nicht aus, zu einem späteren Zeitpunkt eine Phosphorrückgewinnung zu betreiben sobald geeignete technische Lösungen dazu zur Verfügung stünden. Derzeit seien jedoch keine erprobten praxisreifen Verfahren bekannt. Der Landkreis selber solle an dem zu gründenden Zweckverband nicht beteiligt sein, sondern nur koordinierende Aufgaben übernehmen. Diesem neuen Zweckverband würden 30 Gemeinden im Landkreis Schwandorf sowie der Zweckverband Müllverwertung Schwandorf (ZMS) angehören. Die Anregung von KR Sommer den Klärschlamm zwischenzeitlich zu deponieren sei ebenfalls nicht unproblematisch. Die Ausbringung des Klärschlamms auf den Feldern werde selbst von Bündnis 90/Die Grünen auf Landesebene unter Hinweis auf das Gefährdungspotential als obsolet angesehen. Er sei daher erstaunt, dass die Vertreter von Bündnis 90/Die Grünen auf Kreisebene völlig anderer Meinung seien.

KR Sommer entgegnet, die kritische Haltung seiner Partei auf Landesebene zur Ausbringung von Klärschlamm sei ihm durchaus bewusst. Die Zwischenlösung der Klärschlammvererdung halte er auch im Rahmen des dargelegten Konzepts für interessant. In Fachzeitschriften seien dazu entsprechende Artikel nachzulesen. Des Weiteren sei im Koalitionsvertrag der Bundesregierung zwar festgelegt, die Klärschlammausbringung zu Düngezwecken zu beenden und Nährstoffe und Phosphor zurückzugewinnen. Derzeit seien aber die stoffliche Verwertung und damit die Ausbringung von Klärschlamm noch vorgeschrieben, so lange die Grenzwerte eingehalten würden.

KRin Baumer, CSU, erklärt, die CSU-Fraktion werde diesem Antrag nicht zustimmen. Die Bereitschaft von 30 Gemeinden im Landkreis sich für eine gesicherte Entsorgung des Klärschlamms in einem Zweckverband zusammenzuschließen spreche eine deutliche Sprache. Phosphor könne auch noch nach der Verbrennung des Klärschlamms aus der Asche zurückgewonnen werden. Die Ausbringung auf die Felder sei dagegen problematisch. Es sollte alles unternommen werden, die technischen Möglichkeiten für die Rückgewinnung von Phosphor zu forcieren.

KR Kimmerl, ÖDP, stellt fest, die Ausbringung von Klärschlamm auf die Felder sei nach wie vor zulässig, allerdings nicht auf Flächen die der Lebensmittelproduktion dienen. Bisher sei der Klärschlamm aus dem Landkreis in die neuen Bundesländer verbracht worden. Diese Verträge würden allerdings bis 2017/2018 auslaufen. Aus diesem Grund müsse möglichst rasch eine andere Lösung gefunden werden. Er begrüße daher die Gründung eines Zweckverbandes im Landkreis. Die angedachte Lösung wäre sicherlich nicht nur die wirtschaftlichste, sondern auch die ökologisch sinnvollste Alternative. Die Phosphatrückgewinnung sei ein drängendes Problem. Allerdings sei aktuell noch kein geeignetes Verfahren verfügbar.

KR Neuber, FW, betont, hinsichtlich der Phosphatproblematik bestehe im Gremium sicherlich Einvernehmen, dass Handlungsbedarf gegeben sei. Auch er befürwortet die Gründung eines Zweckverbandes zur Trocknung und thermischen Verwertung des Klärschlamms. Damit werde eine zentrale Stelle geschaffen, an der zu einem späteren Zeitpunkt auch wieder eingegriffen werden könne, wenn die technischen Möglichkeiten zur Phosphatrückgewinnung verfügbar seien.

KR Krebs, SPD, wirft ein, der Antrag von KR Sommer wende sich gegen eine Verbrennung des Klärschlamms im Zementwerk Burglengenfeld. Nun werde aber das Für und Wider der Gründung eines Zweckverbandes diskutiert. Ziel müsse aber doch sein, möglichst eine Monoverbrennung zu erreichen um eine Phosphatrückgewinnung überhaupt zu ermöglichen. Auch die SPD-Fraktion wende sich gegen eine Klärschlammverbrennung im Zementwerk Burglengenfeld. Eine entsprechende Lösung zusammen mit dem ZMS und dem Ziel einer Monoverbrennung könnte dagegen befürwortet werden.

Der Vorsitzende Landrat Ebeling bemerkt, ein Antrag der SPD-Fraktion liege ihm leider nicht vor. Eine reine Presseerklärung sei nicht ausreichend und könne nicht berücksichtigt werden. Der Antrag von KR Sommer differenziere außerdem nicht zwischen Mono- oder Mitverbrennung.

KR Sommer gibt zu bedenken, mit dem angedachten System sei ein erheblicher Transportaufwand und enormer Energieverbrauch verbunden. Zudem sei nicht gesichert, dass mögliche im Klärschlamm enthaltene Schwermetalle, Schad- oder Giftstoffe rückstandsfrei verbrennen. Vielmehr würden diese Stoffe dann über die Abluft undifferenziert in der Gegend verteilt werden. Grundsätzlich sei ein Umdenken gefordert, damit diese Gifte weder ins Abwasser noch in den Klärschlamm gelangen würden. Klärschlamm sei ein wertvoller Dünger. Die Verbrennung halte er für einen großen Fehler.

Der Vorsitzende Landrat Ebeling  wendet sich gegen den pauschalen Einwand, Schadstoffe würden unkontrolliert in die Luft geblasen. Selbstverständlich werde eine Verbrennung streng immissionsschutzrechtlich geprüft.

KR Kimmerl weist darauf hin, der Phosphatgehalt des Klärschlamms stelle bei der Verbrennung im Zementwerk sogar ein Problem dar, da die Qualität des Zements darunter leiden könne.

KR Wilhelm, CSU, betont, die Landwirtschaft wolle bewusst auf die  Ausbringung von Klärschlamm verzichten, da auch die Verbraucher dies nicht möchten.

Der Vorsitzende Landrat Ebeling betont nochmals, der Antrag von KR Sommer differenziere nicht zwischen Mono- oder Mitverbrennung, sondern wende sich gegen jegliche Verbrennung von Klärschlamm im Zementwerk Burglengenfeld. Er bittet um Abstimmung über den vorliegenden Beschlussvorschlag.

Der Ausschuss für Kreisentwicklung, Umweltschutz und Touristik nimmt den Antrag des Kreisrates Rudolf Sommer „Klares Nein zur Klärschlammverbrennung im Zementwerk Burglengenfeld“ vom 13. Oktober 2014 zur Kenntnis und empfiehlt dem Kreistag diesen abzulehnen.