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2. Sitzung des Jugendhilfeausschusses

des Landkreises Schwandorf, Wahlperiode 2014/2020
01. Dezember 2014, 14 Uhr, Sitzungssaal des Landratsamtes Schwandorf

Tagesordnungspunkt 4 - Übernahme der Gebühren für den Besuch von Kindertagesstätten für Kinder von Asylbewerbern

Die Verwaltung erläutert den Sachverhalt. Ein Antrag der SPD-Kreistagsfraktion vom 20.11.2014 auf Übernahme von Krippen- und Kindergartenbeiträgen durch das Jugendamt liegt in Tischvorlage vor. Sie berichtet, seit letztem Freitag liege ein Schreiben des Bayer. Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration vom 27.11.2014 zur Ausnahmeregelung des § 17 Abs. 5 Satz 3 AVBayKiBiG; Aufnahme von Kindern von Asylbewerbern, vor (Tischvorlage). Darin wird mitgeteilt, dass Asylbewerber einen gewöhnlichen Aufenthalt bereits dann begründen, wenn diese nach der Wohnzeit in der Erstaufnahmeeinrichtung in Gemeinschafts- oder dezentrale Unterkünfte verteilt wurden. Ein begründeter gewöhnlicher Aufenthalt berechtige zu Leistungen nach dem SGB VIII. Dies beträfe die Kosten für Krippenplätze, Tagespflege und Kindergartenplätze. Die Kinder von Asylbewerbern mit Vollendung des ersten Lebensjahres bis zum Schuleintritt hätten somit Anspruch auf die gleichen Leistungen wie Kinder deutscher Staatsangehörigkeit. Nicht betroffen sei eine Nachmittagsbetreuung in einem Schülerhort. Dazu treffe das Schreiben des Staatsministeriums keine Aussage. Sie verliest den geänderten Beschlussvorschlag: 

"Der Landkreis Schwandorf übernimmt für Kinder von Asylbewerbern die Gebühren für den Besuch einer Kindertageseinrichtung und für die Kindertagespflege unter den Voraussetzungen des  § 90 Abs. 3 i.V.m. §§ 23 und 24 SGB VIII, wenn die Eltern finanziell nicht in der Lage sind, diese aufzubringen. Vorbehaltlich der Bereitstellung der Mittel im Haushalt 2015 werden als freiwillige Leistung die Gebühren für den stundenweisen Besuch eines Kinderhortes übernommen." 

Insgesamt seien zum Stand 24.11.2014 somit 59 Kinder anspruchsberechtigt. Weiterhin seien zum genannten Zeitpunkt 30 Kinder in schulpflichtigem Alter angemeldet.

KRin Dr. Plank, CSU, schlägt vor, den Leistungsanspruch auszuweiten auf die Erstattung der Kosten für die Mittagsbetreuung an den Schulen.

Die Verwaltung weist darauf hin, dass auch für Kinder deutscher Staatsangehörigkeit die Kosten für die Mittagsbetreuung nicht übernommen werden.

KR Hanisch, FWG, wendet ein, es wäre zu prüfen, ob die angesprochenen Leistungen gegebenenfalls in der Grundversorgung für Asylbewerber enthalten wären und diese bei Gewährung freiwilliger Leistungen gekürzt würden. Er fragt, auf wie viele Orte sich die anspruchsberechtigten Kinder verteilen würden. Weiterhin möchte er wissen, ob für diese Unterricht zum Erlernen der deutschen Sprache angeboten werden könne.

KRin Roidl unterstützt die Anregung von KRin Plank auf Übernahme der Mittagsbetreuung an den Schulen, da nicht in jedem Ort ein Kinderhort vorhanden sei. Die SPD-Fraktion begrüße es, dass die beteiligten Behörden gemeinsam bestrebt seien, die Kosten für die Kinderbetreuung für Asylbewerber zu übernehmen.

Der Vorsitzende Landrat Ebeling hält es für bedeutend, bei der Leistungsgewährung auf die Gleichbehandlung von deutschen Kindern und Kindern von Asylbewerbern zu achten.

Die Verwaltung weist ebenfalls auf die Gleichbehandlung hin, wie sie auch explizit im SGB VIII gefordert wird. Der angesprochene Sprachunterricht in Kindergärten und Schulen sei enorm wichtig und sei gewährleistet. Die Verteilung der anspruchsberechtigten Kinder werde noch ermittelt und den Ausschussmitgliedern mitgeteilt.

KRin Dr. Plank und KRin Roidl ziehen vor dem Hintergrund der Gleichbehandlung den Antrag auf Übernahme der Mittagsbetreuungskosten zurück.

Der Jugendhilfeausschuss beschließt:
Der Landkreis Schwandorf übernimmt für Kinder von Asylbewerbern die Gebühren für den Besuch einer Kindertageseinrichtung und für die Kindertagespflege unter den Voraussetzungen des  § 90 Abs. 3 i.V.m. §§ 23 und 24 SGB VIII, wenn die Eltern finanziell nicht in der Lage sind, diese aufzubringen. Vorbehaltlich der Bereitstellung der Mittel im Haushalt 2015 werden als freiwillige Leistung die Gebühren für den stundenweisen Besuch eines Kinderhortes übernommen.