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1. Sitzung des Kreisausschusses

des Landkreises Schwandorf, Wahlperiode 2008/2014
Montag, 13. Oktober 2014, 14 Uhr, Sitzungssaal des Landratsamtes Schwandorf

Tagesordnungspunkt 4 - Gewährung von freiwilligen Zuweisungen und Zuschüssen im Rahmen des Haushaltsplanes bezüglich der Auszahlung der Investitionskostenförderung der ambulanten Pflegedienste;Generelle Übertragung der Zuständigkeit auf den Landrat

Die Verwaltung informiert über den Sachverhalt. Es wird ergänzt, die niedrigste Fördersumme 2013 habe rund 1.600,00 €, die höchste ca. 12.000,00 € betragen. 

KRin Thanheiser, SPD, ist der Ansicht, aus Gründen der Transparenz sollte einen Vorlage an den Kreisausschuss erfolgen und von einer Übertragung der Zuständigkeit auf den Landrat abgesehen werden.

KRin Lohbauer, CSU, plädiert dafür, dem Beschlussvorschlag zuzustimmen. Schließlich sei diese Vorgehensweise auch in der Vergangenheit so praktiziert worden. Wenn es aus Gründen der Transparenz gefordert werde, könne auch eine jährliche Information des Kreisausschusses über die geleisteten Zuschüsse erfolgen. Eine Erweiterung des Beschlussvorschlages in diesem Sinne würde die CSU-Fraktion mittragen.

Der Vorsitzende Landrat Ebeling äußert, die bisherige Praxis solle nun beschlussmäßig abgesichert werden. Die zu verteilenden Mittel seien im Haushalt eingestellt. Es handle sich um einen reinen Haushaltsvollzug. Die Verteilung dieser Haushaltsmittel erfolge nach den Vorgaben der Richtlinien. Eine jährliche Berichtspflicht könne aber gerne in den Beschluss aufgenommen werden.

KR Prechtl, CSU, stellt fest, bei der Verteilung der Gelder sei keinerlei Ermessenspielraum gegeben. Er bittet den Verteilungsschlüssel nochmals zu erläutern.

Die Verwaltung erläutert, die freiwilligen Leistungen würden nur auf Antrag gewährt. Der zur Verfügung stehende Betrag werde zunächst umgerechnet auf die Anzahl der im Landkreis bei den ambulanten Pflegediensten beschäftigten Vollkräfte und dann entsprechend mit der Anzahl der beim antragstellenden Pflegedienst beschäftigten Vollkräfte multipliziert.

KRin Deml, CSU, spricht sich ebenfalls für den Beschlussvorschlag aus. Bei der vorgeschlagenen Regelung handle es ich um eine vernünftige und unbürokratische Lösung.

Die Verwaltung teilt mit, bis zum Jahr 2006 sei die Förderung der ambulanten wie auch der stationären Pflegedienste eine Pflichtaufgabe des Landkreises gewesen. Mit dem Auslaufen dieser Regelung für die ambulanten Pflegedienste habe der Landkreis Schwandorf, wie auch andere Landkreise, die Förderung auf freiwilliger Basis weitergeführt.

KR Schindler, SPD, hält die Argumentation von KRin Deml für nachvollziehbar. Allerdings stelle sich dann die Frage, wie mit den anderen freiwilligen Leistungen verfahren werden solle. Die Frage der Transparenz dürfe nicht außer Acht gelassen werden. Er betont, dies sei kein Ausdruck von Misstrauen gegenüber dem Vorsitzenden.

Der Vorsitzende Landrat Ebeling verweist erneut auf die Vorgaben der Musterrichtlinie des Bayerischen Landkreistages zur Förderung von ambulanten Pflegediensten, die der Verteilung der Mittel zugrunde liegen würden. Er schlägt vor, den Beschlussvorschlag wie folgt zu ergänzen: „Dem Kreisausschuss ist in der nächsten Sitzung über die Gewährung der freiwilligen Leistungen zu berichten.“

Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag hinsichtlich der Auszahlung der Investitionskostenförderung der ambulanten Dienste die Zuständigkeit zur Gewährung von freiwilligen Zuweisungen und Zuschüssen im Rahmen des Haushaltsplanes dem Landrat zu übertragen.
Dem Kreisausschuss ist in der nächsten Sitzung über die Gewährung der freiwilligen Leistungen zu berichten.