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Schwangerenberatung; Beantragung einer gesetzlich vorgeschriebenen Förderung durch staatlich anerkannte Beratungsstellen

Kurzbeschreibung

Der Freistaat Bayern fördert den Betrieb einer staatlich anerkannten Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen nach Festlegung eines bestimmten Einzugsbereichs.

Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)
Stand: 27.10.2023