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Badegewässer Bewertung der Ergebnisse der Badesaison

Die Überwachungsergebnisse sind immer nur Momentaufnahmen. Sie erlauben keine Gesamtaussage über die Badegewässerqualität. Bei Grenzwertüberschreitungen erfolgt eine Nachkontrolle durch das Gesundheitsamt. Im Einzelfall kann ein Badeverbot ausgesprochen werden.
Eine Einstufung nach EU-Badegewässerrichtlinie wird unter Durchführung einer speziellen Berechnung vorgenommen. Diese erfolgt auf Basis der gezogenen Proben der letzten vier Jahre.

Symbole und Bewertung










Legende: Bewertung der Ergebnisse

Probe ist bakteriologisch einwandfrei: Baden ohne Einschränkung erlaubt

Probe ist beanstandet/Nachkontrolle ist erforderlich: Baden eingeschränkt auf eigene Gefahr möglich

Auffälligkeiten mit nicht oder noch nicht eindeutiger Gesundheitsgefährdung: Badewarnung

Probe der Nachkontrolle beanstandet: Badeverbot ausgesprochen

 

 

17.03.2016