Badegewässer Bewertung der Ergebnisse der Badesaison
Die Überwachungsergebnisse sind immer nur Momentaufnahmen. Sie erlauben keine Gesamtaussage über die Badegewässerqualität. Bei Grenzwertüberschreitungen erfolgt eine Nachkontrolle durch das Gesundheitsamt. Im Einzelfall kann ein Badeverbot ausgesprochen werden.
Eine Einstufung nach EU-Badegewässerrichtlinie wird unter Durchführung einer speziellen Berechnung vorgenommen. Diese erfolgt auf Basis der gezogenen Proben der letzten vier Jahre.
Eine Einstufung nach EU-Badegewässerrichtlinie wird unter Durchführung einer speziellen Berechnung vorgenommen. Diese erfolgt auf Basis der gezogenen Proben der letzten vier Jahre.
Symbole und Bewertung
Legende: Bewertung der Ergebnisse
Probe ist bakteriologisch einwandfrei: Baden ohne Einschränkung erlaubt
Probe ist beanstandet/Nachkontrolle ist erforderlich: Baden eingeschränkt auf eigene Gefahr möglich
Auffälligkeiten mit nicht oder noch nicht eindeutiger Gesundheitsgefährdung: Badewarnung
Probe der Nachkontrolle beanstandet: Badeverbot ausgesprochen
17.03.2016