Sprungziele
Inhalt

Was erledige ich wo?

Erziehungshilfe; Beantragung von Hilfen zur Erziehung

Beschreibung

Hilfen zur Erziehung ist der Oberbegriff für verschiedene Hilfeformen für den Fall, dass Personensorgeberechtigte bei der Erziehung des Kindes Unterstützung benötigen oder in Anspruch nehmen.

Das örtlich zuständige Jugendamt berät über die geeigneten und notwendigen Maßnahmen; gemeinsam wird ein Plan für die Hilfeleistung aufgestellt.

Insbesondere kommen folgende Maßnahmen in Betracht:

Erziehungsberatung

Für die Inanspruchnahme der Erziehungsberatung ist im Gegensatz zu vielen anderen Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe keine vorherige Antragstellung beim Jugendamt erforderlich. Erziehungsberatungsstellen leisten einen wesentlichen Beitrag zur Stärkung elterlicher Erziehungskompetenzen. Multidisziplinäre Fachteams unterstützen Kinder, Jugendliche, Eltern und andere Erziehungsberechtigte bei der Klärung und Bewältigung individueller und/oder familienbezogener Probleme und der zugrundeliegenden Faktoren. Von der Geburt bis ins Erwachsenenalter werden differenzierte entwicklungsbegleitende Unterstützungs- und Beratungsleistungen zu allen Lebens- und Problemlagen angeboten.

Große Bedeutung kommt der Arbeit der Erziehungsberatungsstellen u. a. im Bereich Trennung und Scheidung zu. Insbesondere gilt dies für hochstrittige Konflikte, die eine enge Kooperation von Jugendamt, Erziehungsberatungsstelle und Familiengericht erfordern.

Ergänzend hierzu können sich Eltern auf der Internetseite der Bundeskonferenz für Erziehungsberatung e.V. - Elternberatung und junge Menschen auf der Internetseite der Bundeskonferenz für Erziehungsberatung e.V. – Jugendberatung Orientierung und Unterstützung durch die von den Ländern finanzierte Virtuelle Beratungsstelle der Bundeskonferenz für Erziehungsberatung holen.

Soziale Gruppenarbeit

Die Soziale Gruppenarbeit soll älteren Kindern und Jugendlichen helfen, durch soziales Lernen in der Gruppe Entwicklungsschwierigkeiten und Verhaltensprobleme zu überwinden.

Erziehungsbeistand, Betreuungshelfer

Der Erziehungsbeistand/Betreuungshelfer soll Minderjährigen bei der Bewältigung von Entwicklungsproblemen Rat und Hilfe geben und unter Aufrechterhaltung des Lebensbezugs zur Familie seine Verselbständigung fördern.

Sozialpädagogische Familienhilfe

Die Sozialpädagogische Familienhilfe unterstützt Familien durch intensive Betreuung und Begleitung bei ihren Erziehungsaufgaben, der Bewältigung von Alltagsproblemen und der Lösung von Konflikten und Krisen sowie beim Kontakt mit Ämtern und Institutionen. Sozialpädagogische Familienhilfe bietet Hilfe zur Selbsthilfe.

Erziehung in einer Tagesgruppe

In einer Tagesgruppe wird die Entwicklung eines Kindes oder Jugendlichen durch soziales Lernen in der Gruppe gefördert. Durch die Begleitung der schulischen Förderung und der Elternarbeit wird der Verbleib des Kindes in der Familie unterstützt.

Vollzeitpflege

Sind Eltern zur Erziehung eines Kindes nicht in der Lage, so kann die Unterbringung ihres Kindes für eine bestimmte Zeit oder auf Dauer in einer anderen Familie eine geeignete Hilfe darstellen.

Heimerziehung, sonstige betreute Wohnformen

Heime für Minderjährige bieten ausdifferenzierte Betreuungsformen für Kinder und Jugendliche, die außerhalb der eigenen Familie untergebracht werden. Grundsätzlich wird die Rückkehr in die Herkunftsfamilie angestrebt oder der junge Mensch auf ein selbständiges Leben vorbereitet. Elternarbeit ist hierbei stets wichtig und deshalb konzeptioneller Bestandteil.

Sonstige Hilfen

Eine Hilfeform, die sich speziell an Jugendliche richtet, die bei der Findung einer eigenen Rolle im sozialen Leben unterstützt werden müssen, ist die intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung.

Die Eingliederungshilfe hilft seelisch behinderten oder von einer seelischen Behinderung bedrohten Kindern und Jugendlichen, wenn die seelische Gesundheit von dem typischen Zustand über eine längere Zeit abweicht und die Teilhabe am Leben beeinträchtigt ist, oder dies droht.

Weitere ergänzende Maßnahmen zur Unterstützung der Erziehung in der Familie sind Betreuung in Kindertagesstätten, Bildungsveranstaltungen für Eltern und Mütterberatung.

Rechtsgrundlagen

Weiterführende Links

Verwandte Themen

Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)
Stand: 14.12.2023