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Sonstiges zum Datenschutz

1. Da die Übermittlung von Informationen im Internet nicht völlig sicher ist, kann nicht ausgeschlossen werden, dass Dritte übermittelte Daten abfangen oder verändern. In Angelegenheiten, die besondere Vertraulichkeit erfordern, sollte daher auf andere Arten der Übermittlung zurückgegriffen werden. 
2. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landratsamtes Schwandorf sind zur Verschwiegenheit und zur Einhaltung der maßgeblichen gesetzlichen Vorschriften des Datenschutzes verpflichtet.