Auszeichnungen und Ehrungen
Das Landratsamt Schwandorf ist Organisator oder Mitorganisator von Veranstaltungen, bei denen Personen Auszeichnungen oder Ehrungen für besondere Verdienste verliehen bzw. ausgehändigt werden. Zudem sind wir an der Prüfung von Vorschlägen für Auszeichnungen und Ehrungen anderer staatlichen Stellen beteiligt. Zu diesem Zweck verarbeiten wir auf Grundlage von Art. 27 BayDSG personenbezogene Daten der zu ehrenden Personen (Name, Kontaktdaten, Grund der Auszeichnung etc.) und auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchstabe E, Abs. 2 und Abs. 3 DSGVO, Art. 4 Abs. 1 BayDSG und Art. 27 BayDSG personenbezogene Daten der anregenden Personen (Name, Kontaktdaten) .
Woher stammen die Daten?
Die Daten erhalten wir von anderen öffentlichen oder nichtöffentlichen Stellen oder Personen oder erheben sie aus öffentlich zugänglichen Quellen (z. B. aus Zeitungen oder Veröffentlichungen im Internet). Einige Daten erheben wir auch direkt bei den zu ehrenden Personen (z. B. durch Bereitstellen eines Formulars, per E-Mail oder per Telefon) und den Auszeichnungsanregern.
Was geschieht mit den Daten?
Die Daten werden zur Prüfung von Auszeichnungsvorschlägen und zur Vorbereitung und Durchführung der jeweiligen Veranstaltungen verarbeitet. Je nach Auszeichnung oder Ehrung kann auch eine Übermittlung an Mitglieder der Staatsregierung, Abgeordnete, kommunale Mandatsträger, Kooperationspartner und externe Dienstleister erfolgen. Im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit können Daten der geehrten Personen und die jeweilige Auszeichnung oder Ehrung im Internetauftritt des Landkreises Schwandorf veröffentlicht und an die Medien zur Veröffentlichung übermittelt werden. Die Daten von Anregern einer Auszeichnung (mit Ausnahme von Name, Vorname und Kommunikationsdaten und Anschrift) werden ausschließlich an interne Stellen weitergegeben, eine Veröffentlichung findet nicht statt. Die Daten werden gelöscht, wenn sie zur Erfüllung der Aufgaben des Landratsamtes nicht mehr erforderlich sind.
Foto- und Videoaufnahmen, Teilnahme von Medienvertretern
Bei unseren Veranstaltungen werden Fotos und ggf. auch Videos aufgenommen, die für die Öffentlichkeitsarbeit des Landratsamtes und ggf. von Mitveranstaltern verwendet werden. Bei den Veranstaltungen sind in der Regel auch Medienvertreter anwesend.
Ihre Rechte
Wenn Sie eine Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten nicht wünschen, teilen Sie uns dies bitte mit. Die Teilnahme an der Veranstaltung ist in diesem Fall allerdings dann u.U. nicht möglich. Unabhängig davon haben Sie das Recht,
- der Veröffentlichung Ihrer Auszeichnung oder Ehrung im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit des Landratsamtes Schwandorf und ggf. von Mitveranstaltern,
- der Veröffentlichung von Fotos oder Videos, auf denen Sie erkennbar sind,
- und der Mitteilung Ihrer Auszeichnung oder Ehrung an Mitglieder der Staatsregierung, Abgeordnete und kommunale Mandatsträger zu Gratulationszwecken zu widersprechen
Für einen Widerspruch wenden Sie sich bitte an die einladende Stelle.