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Was erledige ich wo?

Drittkräfte an staatlichen Schulen; Beantragung der Einstellung

Kurzbeschreibung

Der Freistaat Bayern stellt Haushaltsmittel für die Einstellung von sog. Drittkräften für die zusätzliche schulische Förderung und die Durchführung von interkulturellen Projekten für Schülerinnen und Schülern mit Flucht- und Migrationshintergrund zur Verfügung.

Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus (siehe BayernPortal)
Stand: 02.02.2024

Rechtsbehelf

Klage zum Arbeitsgericht