Vollzeitpflege
Vollzeitpflege nach § 33 Sozialgesetzbuch (SGB) ist eine mögliche Hilfe zur Erziehung für Eltern, die sich nicht in der Lage sehen, eine dem Wohl ihres Kindes oder Jugendlichen entsprechende Erziehung selbst zu gewährleisten und wenn die Hilfe für die Entwicklung des jungen Menschen notwendig und geeignet ist. Das Kind lebt für eine bestimmte Zeit oder auf Dauer in einer Pflegefamilie, die die Verantwortung für die Betreuung und Erziehung des Kindes im Alltag übernimmt. Vollzeitpflege unterscheidet sich dabei von anderen Hilfearten gemäß §§ 27 ff. Sozialgesetzbuch VIII. Sie wird vorwiegend nicht durch professionelle pädagogische Fachkräfte erbracht, sondern in der Regel von engagierten Laien.