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Vollzeitpflege

Vollzeitpflege nach § 33 Sozialgesetzbuch (SGB) ist eine mögliche Hilfe zur Erziehung für Eltern, die sich nicht in der Lage sehen, eine dem Wohl ihres Kin­des oder Jugendlichen ent­spre­chende Erziehung selbst zu gewähr­leisten und wenn die Hilfe für die Ent­wick­lung des jungen Menschen not­wendig und geeignet ist. Das Kind lebt für eine be­stimm­te Zeit oder auf Dauer in einer Pflegefamilie, die die Verantwortung für die Be­treu­ung und Erziehung des Kindes im Alltag übernimmt. Voll­zeit­pflege unter­scheidet sich dabei von anderen Hilfearten gemäß §§ 27 ff. Sozialgesetzbuch VIII. Sie wird vorwiegend nicht durch pro­fessionelle päda­gogische Fachkräfte erbracht, sondern in der Regel von en­ga­gier­ten Laien.