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Kindertagespflege

Kindertagespflege ist die regelmäßige, stundenweise Betreuung von Kindern aller Altersstufen. Die Kindertagespflege hat in den letzten Jahren unter anderem durch das Tages­be­treu­ungs­aus­bau­gesetz (TAG), das Kinder- und Jugend­hilfe­wei­ter­ent­wick­lungs­ge­setz (KICK), das Kinderförderungsgesetz (KiföG), sowie durch das Bayerische Kin­der­bil­dungs- und -be­treu­ungs­ge­setz (BayKiBiG) eine grundlegende Neu­kon­zep­tion erfahren. Sie hat sich dadurch zu einem verlässlichen und qualifizierten An­ge­bot der Kinder­ta­ges­betreuung entwickelt.

Im Mittelpunkt der Kindertagespflege steht unverändert die Entwicklung des Kindes zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit. Die Betreuung findet tagsüber durch eine Tagesmutter oder einen Tagesvater in deren Haushalt statt, wenn die Eltern aufgrund von Berufstätigkeit, Ausbildung oder sonstiger familiärer Gründe die Betreuung ihres Kindes nicht selbst übernehmen können.

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