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Kinder + Jugendliche

Babysitterdienst

Sie sind auf der Suche nach einem qualifizierten Babysitter?

Der Babysitterdienst des Landkreises Schwandorf hilft ihnen bei Ihrer Suche.

Der Landkreis Schwandorf hat ein Netzwerk an ausgebildeten Babysittern geschaffen, deren Vermittlung über das Internet stattfindet.

Sie finden in unserer Datenbank junge Menschen, aber auch erfahrene Familienfrauen oder jung gebliebene ältere Menschen, die einen unserer Babysitterkurse mit den Kursinhalten (Entwicklungspsychologie des Kindes, Wickeln, Füttern und Pflegemaßnahmen, Vorbeugung von Unfällen, Spiele und Beschäftigung mit Kindern, rechtliche Fragen eines Babysitters, Organisation des Babysitterdienstes) erfolgreich absolviert und ein erweitertes Führungszeugnis vorgelegt haben.

Auflistung aller zertifizierten Babysitter nach Ortschaften:

Bodenwöhr

Burglengenfeld

Dieterskirchen

Gleiritsch 

Maxhütte-Haidhof

Neunburg vorm Wald

Nittenau

Pfreimd

Regensburg

Regenstauf

Schmidgaden

Schmidmühlen  

Schönsee

Schwandorf

Steinberg am See

Teublitz

Wackersdorf

Wernberg-Köblitz

KoKi (Koordinationsstelle frühe Kindheit)

Mit der Geburt eines Kindes beginnt ein neuer Lebensabschnitt mit großen Veränderungen für alle Familienmitglieder. Den schönen Momenten des Elternseins stehen oft die Hürden des Lebens gegenüber. Deshalb brauchen Eltern manchmal selbst eine stützende Hand. KoKi - die Koordinationsstelle frühe Kindheit am Landratsamt Schwandorf ist für Schwangere, Alleinerziehende und Familien mit Kindern bis zu 3 Jahren da. Aber auch für Fachkräfte früher Hilfen aus den Bereichen des Gesundheits-, Sozial- und Erziehungswesen.

TELEFONISCHE SPRECHSTUNDE DER WOCHENBETTHEBAMMEN

Seit Januar 2024 bieten die Wochenbetthebammen im Landkreis Schwandorf jeweils mittwochs von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr sowie samstags von 9.00 Uhr bis 16.00 Uhr eine telefonische Sprechstunde für Wöchnerinnen bis zur 12. Woche nach der Geburt an, die in der Schwangerschaft keine Hebamme finden konnten. Beantwortet werden alle Fragen zur Ernährung von Mutter und Kind, zur Nabel- und Babypflege sowie alle Fragen, die gerade zur Unsicherheit bei der Versorgung des Babys führen. Das Angebot ist für die Familien kostenlos.

Adressen, Kontaktdaten und Einsatzpläne der verfügbaren Hebammen und Gesundheitsfachkräfte finden Sie auf der Internetseite der KoKi (siehe "Externe Links" rechts unten.
     

Kontakt

Andrea Binder »

Wackersdorfer Straße 80
D-92421 Schwandorf


Carola Glötzl  »

Wackersdorfer Straße 80
D-92421 Schwandorf

Frühförderung

Die Behandlung in einer Frühförderstelle ist für die Eltern weitgehend kostenfrei. Nach der Verordnung einer Frühförderung durch einen Arzt werden die Kosten von den Krankenkassen oder dem Bezirk Oberpfalz übernommen.

Starke-Familien-Checkheft

Das Starke-Familien-Checkheft enthält einen Überblick über zahlreiche Familienleistungen (Kindergeld, Kindergeldzuschlag, Bildung und Teilhabe, Elterngeld und Unterhaltsvorschuss), die verständlich für Bürgerinnen und Bürger aufbereitet werden.

Eltern - Kind - Gruppen

Möglichkeiten der Information über Eltern - Kind - Gruppen in ihrer Nähe sind die Katholische Erwachsenenbildung aber auch über Ihre Gemeinde oder Pfarrei.

Kontakt

KEB - Katholische Erwachsenenbildung im Landkreis Schwandorf e.V. »

Kreuzberg 4
92421 Schwandorf

Tagesmüttervermittlung

Die Vermittlungsstelle für Tagesmütter ist eine Einrichtung des Sozialdienstes katholischer Frauen im Landkreis Schwandorf. Tagesmütter und solche, die es werden wollen, finden hier eine Anlaufstelle. Eltern, die eine Tagesbetreuung für ihre Kinder suchen, werden beraten und erhalten Vermittlungsvorschläge.

Kontakt

Sozialdienst katholischer Frauen e.V. Schwandorf »

Klosterstr. 13
92421 Schwandorf

  • Telefon: 09431 / 962 82
  • Fax: 09431 / 510 817

Kindertagesstätten, Spielstuben 

Den rechtlichen Rahmen der Kindertagesbetreuung in Bayern bildet das Bayerische Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz (BayKiBiG).

Dieses Gesetz richtet ein besonderes Augenmerk auf die frühkindliche Bildung. Dazu hat das Staatsinstitut für Frühpädagogik den Bayerischen Bildungs- und Erziehungsplan (BEP) entwickelt, dessen Bildungsziele im Gesetz verbindlich festgeschrieben sind.

Zum Aufgabenkreis der Fachaufsicht und Fachberatung gehört insbesondere die Beratung der Träger und des pädagogischen Personals zur Errichtung, Ausstattung und Betrieb der Kindertagesstätten. Sie erteilt die dafür notwendigen Betriebserlaubnisse und überwacht die Einhaltung der Fördervoraussetzungen nach dem BayKiBiG.

Zum Aufgabenbereich der Fachaufsicht und Fachberatung gehört beispielhaft:

  • Regelmäßige Prüfungen aller Einrichtungen vor Ort

  • Beratung von Fachpersonal, Trägern, Eltern und Gemeinden

  • Organisation von Fortbildungen und Fachgesprächen

  • Kooperation Kindergarten-Grundschule

  • Beratung der Gemeinden bezüglich der Bedarfsplanung

  • Öffentlichkeitsarbeit und Informationen zu Betreuungsangeboten im Landkreis

Kindertagesstätten

  • Kinderkrippen sind Einrichtungen, in denen Kinder bis zum Alter von drei Jahren individuell und altersgemäß betreut werden. In Kinderkrippen werden u. a. vielfältige Entwicklungs- und Lernmöglichkeiten eröffnet und die Eltern in Betreuungs-, Bildungs- und Erziehungsfragen unterstützt.
  • Kindergärten sind familienergänzende Einrichtungen im vorschulischen Bereich, die den Kindern ein qualifiziertes Bildungs-, Erziehungs-, und Betreuungsangebot zur Verfügung stellen. Sie dienen der Erziehung und Bildung der Kinder vom dritten Lebensjahr bis zum Beginn der Schulpflicht. Der Kindergarten ist ein Ort der Begegnung und Förderung, in dem das Kind soziales Miteinander lernt und seine individuellen Begabungen entdecken und erproben kann.
  • Kinderhorte sind Tageseinrichtungen, deren Angebot sich an Schulkinder richtet. Außerhalb der Schulzeit bieten sie Kindern im schulpflichtigen Alter bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres umfassende Betreuungs-, Erziehungs- und Bildungsmöglichkeiten. Horte besitzen ergänzend zur Familienerziehung und im Verhältnis zu Schule und Jugendarbeit einen eigenständigen sozialpädagogischen Auftrag. Sie bieten durch pädagogisches Fachpersonal (Erzieher/innen, Sozialpädagogen/innen und Kinderpfleger/innen) vor und nach der Schule Betreuung, Hilfe bei den Hausaufgaben, ein warmes und gesundes Mittagessen und vielfältige Spielangebote zur Förderung der Persönlichkeitsentwicklung.

Zuständig für die Kindertagesstättenaufsicht ist das Landratsamt.

Kindergärten, Kitas und Horte im Landkreis Schwandorf (Stand Februar 2023)

Spielstuben


Kontakt

Carola Glötzl  »

Wackersdorfer Straße 80
D-92421 Schwandorf


Birgit Bauer »

Wackersdorfer Straße 80
D-92421 Schwandorf

Kindertagespflege

Kindertagespflege ist die regelmäßige, stundenweise Betreuung von Kindern aller Altersstufen. Die Kindertagespflege hat in den letzten Jahren unter anderem durch das Tages­be­treu­ungs­aus­bau­gesetz (TAG), das Kinder- und Jugend­hilfe­wei­ter­ent­wick­lungs­ge­setz (KICK), das Kinderförderungsgesetz (KiföG), sowie durch das Bayerische Kin­der­bil­dungs- und -be­treu­ungs­ge­setz (BayKiBiG) eine grundlegende Neu­kon­zep­tion erfahren. Sie hat sich dadurch zu einem verlässlichen und qualifizierten An­ge­bot der Kinder­ta­ges­betreuung entwickelt.

Im Mittelpunkt der Kindertagespflege steht unverändert die Entwicklung des Kindes zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit. Die Betreuung findet tagsüber durch eine Tagesmutter oder einen Tagesvater in deren Haushalt statt, wenn die Eltern aufgrund von Berufstätigkeit, Ausbildung oder sonstiger familiärer Gründe die Betreuung ihres Kindes nicht selbst übernehmen können.

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Vollzeitpflege

Vollzeitpflege nach § 33 Sozialgesetzbuch (SGB) ist eine mögliche Hilfe zur Erziehung für Eltern, die sich nicht in der Lage sehen, eine dem Wohl ihres Kin­des oder Jugendlichen ent­spre­chende Erziehung selbst zu gewähr­leisten und wenn die Hilfe für die Ent­wick­lung des jungen Menschen not­wendig und geeignet ist. Das Kind lebt für eine be­stimm­te Zeit oder auf Dauer in einer Pflegefamilie, die die Verantwortung für die Be­treu­ung und Erziehung des Kindes im Alltag übernimmt. Voll­zeit­pflege unter­scheidet sich dabei von anderen Hilfearten gemäß §§ 27 ff. Sozialgesetzbuch VIII. Sie wird vorwiegend nicht durch pro­fessionelle päda­gogische Fachkräfte erbracht, sondern in der Regel von en­ga­gier­ten Laien.

Kontakt

Elke Berner »

Wackersdorfer Straße 80
D-92421 Schwandorf

Für Kinder und Jugendliche in Notsituationen

Sachgebiet 2.4 - Kreisjugendamt »

Leitung Martin Rothut

Wackersdorfer Straße 80
92421 Schwandorf


Kinder- und Jugendtelefon »

Die Nummer gegen Kummer
Deutscher Kinderschutzbund e.V.

  • Telefon: 0800 / 111 033 3
  • Telefon: 0800 / 111 011 1
  • Telefon: 0800 / 111 022 2


Kreisjugendring Schwandorf »

Pfleghofstufen 2
92421 Schwandorf


Beratungsstelle für Kinder, Jugendliche und Eltern »

Höflinger Str. 11
D-92421 Schwandorf


Kopfhoch.de »

Für Kinder und Jugendliche in Notsituationen
Kinderschutzbund Regensburg
Kostenfreie Notrufnummer

  • Telefon: 0800 / 545 866 8

Kinderschutzbund Regensburg »

93047 Regensburg

  • Telefon: 0941 / 599 996 6

Kinderschutzbund Amberg »

92224 Amberg

  • Telefon: 09621 / 211 11

Beratungsstelle Horizont »

Hilfe bei Suizidgefahr

Hemauer Str. 8
93047 Regensburg

  • Telefon: 0941 / 581 81

Ferienprogramm des Kreisjugendamtes

Das Jahresprogramm des Kreisjugendamtes verspricht nicht nur in den Ferien eine tolle Abwechslung zum Alltag.

Kontakt

Stefan Kuhn »

Wackersdorfer Straße 80
D-92421 Schwandorf

Erziehungsratgeber des Bayerischen Landesjugendamtes (BAER)