Kinder + Jugendliche
Babysitterdienst
Sie sind auf der Suche nach einem qualifizierten Babysitter?
Der Babysitterdienst des Landkreises Schwandorf hilft ihnen bei Ihrer Suche.
Der Landkreis Schwandorf hat ein Netzwerk an ausgebildeten Babysittern geschaffen, deren Vermittlung über das Internet stattfindet.
Sie finden in unserer Datenbank junge Menschen, aber auch erfahrene Familienfrauen oder jung gebliebene ältere Menschen, die einen unserer Babysitterkurse mit den Kursinhalten (Entwicklungspsychologie des Kindes, Wickeln, Füttern und Pflegemaßnahmen, Vorbeugung von Unfällen, Spiele und Beschäftigung mit Kindern, rechtliche Fragen eines Babysitters, Organisation des Babysitterdienstes) erfolgreich absolviert und ein erweitertes Führungszeugnis vorgelegt haben.
Auflistung aller zertifizierten Babysitter nach Ortschaften:
KoKi (Koordinationsstelle frühe Kindheit)
Mit der Geburt eines Kindes beginnt ein neuer Lebensabschnitt mit großen Veränderungen für alle Familienmitglieder. Den schönen Momenten des Elternseins stehen oft die Hürden des Lebens gegenüber. Deshalb brauchen Eltern manchmal selbst eine stützende Hand. KoKi - die Koordinationsstelle frühe Kindheit am Landratsamt Schwandorf ist für Schwangere, Alleinerziehende und Familien mit Kindern bis zu 3 Jahren da. Aber auch für Fachkräfte früher Hilfen aus den Bereichen des Gesundheits-, Sozial- und Erziehungswesen.
TELEFONISCHE SPRECHSTUNDE DER WOCHENBETTHEBAMMEN
Seit Januar 2024 bieten die Wochenbetthebammen im Landkreis Schwandorf jeweils mittwochs von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr sowie samstags von 9.00 Uhr bis 16.00 Uhr eine telefonische Sprechstunde für Wöchnerinnen bis zur 12. Woche nach der Geburt an, die in der Schwangerschaft keine Hebamme finden konnten. Beantwortet werden alle Fragen zur Ernährung von Mutter und Kind, zur Nabel- und Babypflege sowie alle Fragen, die gerade zur Unsicherheit bei der Versorgung des Babys führen. Das Angebot ist für die Familien kostenlos.
Frühförderung
Die Behandlung in einer Frühförderstelle ist für die Eltern weitgehend kostenfrei. Nach der Verordnung einer Frühförderung durch einen Arzt werden die Kosten von den Krankenkassen oder dem Bezirk Oberpfalz übernommen.
Starke-Familien-Checkheft
Das Starke-Familien-Checkheft enthält einen Überblick über zahlreiche Familienleistungen (Kindergeld, Kindergeldzuschlag, Bildung und Teilhabe, Elterngeld und Unterhaltsvorschuss), die verständlich für Bürgerinnen und Bürger aufbereitet werden.
Eltern - Kind - Gruppen
Tagesmüttervermittlung
Kindertagesstätten, Spielstuben
Den rechtlichen Rahmen der Kindertagesbetreuung in Bayern bildet das Bayerische Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz (BayKiBiG).
Dieses Gesetz richtet ein besonderes Augenmerk auf die frühkindliche Bildung. Dazu hat das Staatsinstitut für Frühpädagogik den Bayerischen Bildungs- und Erziehungsplan (BEP) entwickelt, dessen Bildungsziele im Gesetz verbindlich festgeschrieben sind.
Zum Aufgabenkreis der Fachaufsicht und Fachberatung gehört insbesondere die Beratung der Träger und des pädagogischen Personals zur Errichtung, Ausstattung und Betrieb der Kindertagesstätten. Sie erteilt die dafür notwendigen Betriebserlaubnisse und überwacht die Einhaltung der Fördervoraussetzungen nach dem BayKiBiG.
Zum Aufgabenbereich der Fachaufsicht und Fachberatung gehört beispielhaft:
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Regelmäßige Prüfungen aller Einrichtungen vor Ort
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Beratung von Fachpersonal, Trägern, Eltern und Gemeinden
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Organisation von Fortbildungen und Fachgesprächen
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Kooperation Kindergarten-Grundschule
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Beratung der Gemeinden bezüglich der Bedarfsplanung
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Öffentlichkeitsarbeit und Informationen zu Betreuungsangeboten im Landkreis
Kindertagesstätten
- Kinderkrippen sind Einrichtungen, in denen Kinder bis zum Alter von drei Jahren individuell und altersgemäß betreut werden. In Kinderkrippen werden u. a. vielfältige Entwicklungs- und Lernmöglichkeiten eröffnet und die Eltern in Betreuungs-, Bildungs- und Erziehungsfragen unterstützt.
- Kindergärten sind familienergänzende Einrichtungen im vorschulischen Bereich, die den Kindern ein qualifiziertes Bildungs-, Erziehungs-, und Betreuungsangebot zur Verfügung stellen. Sie dienen der Erziehung und Bildung der Kinder vom dritten Lebensjahr bis zum Beginn der Schulpflicht. Der Kindergarten ist ein Ort der Begegnung und Förderung, in dem das Kind soziales Miteinander lernt und seine individuellen Begabungen entdecken und erproben kann.
- Kinderhorte sind Tageseinrichtungen, deren Angebot sich an Schulkinder richtet. Außerhalb der Schulzeit bieten sie Kindern im schulpflichtigen Alter bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres umfassende Betreuungs-, Erziehungs- und Bildungsmöglichkeiten. Horte besitzen ergänzend zur Familienerziehung und im Verhältnis zu Schule und Jugendarbeit einen eigenständigen sozialpädagogischen Auftrag. Sie bieten durch pädagogisches Fachpersonal (Erzieher/innen, Sozialpädagogen/innen und Kinderpfleger/innen) vor und nach der Schule Betreuung, Hilfe bei den Hausaufgaben, ein warmes und gesundes Mittagessen und vielfältige Spielangebote zur Förderung der Persönlichkeitsentwicklung.
Zuständig für die Kindertagesstättenaufsicht ist das Landratsamt.
Kindergärten, Kitas und Horte im Landkreis Schwandorf (Stand Februar 2023)
Kindertagespflege
Kindertagespflege ist die regelmäßige, stundenweise Betreuung von Kindern aller Altersstufen. Die Kindertagespflege hat in den letzten Jahren unter anderem durch das Tagesbetreuungsausbaugesetz (TAG), das Kinder- und Jugendhilfeweiterentwicklungsgesetz (KICK), das Kinderförderungsgesetz (KiföG), sowie durch das Bayerische Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz (BayKiBiG) eine grundlegende Neukonzeption erfahren. Sie hat sich dadurch zu einem verlässlichen und qualifizierten Angebot der Kindertagesbetreuung entwickelt.
Im Mittelpunkt der Kindertagespflege steht unverändert die Entwicklung des Kindes zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit. Die Betreuung findet tagsüber durch eine Tagesmutter oder einen Tagesvater in deren Haushalt statt, wenn die Eltern aufgrund von Berufstätigkeit, Ausbildung oder sonstiger familiärer Gründe die Betreuung ihres Kindes nicht selbst übernehmen können.
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Vollzeitpflege
Für Kinder und Jugendliche in Notsituationen
Sachgebiet 2.4 - Kreisjugendamt »
Leitung Martin Rothut
Wackersdorfer Straße 80
92421 Schwandorf
- Telefon: 09431 / 471 - 0
- Fax: 09431 / 471 - 382
- E-Mail: Kreisjugendamt@lra-sad.de
Die Nummer gegen Kummer
Deutscher Kinderschutzbund e.V.
- Telefon: 0800 / 111 033 3
- Telefon: 0800 / 111 011 1
- Telefon: 0800 / 111 022 2
Katholische Jugendstelle Schwandorf »
Höflinger Str. 11
92421 Schwandorf
- Webseite: http://www.jugendstelle-schwandorf.de
- Webseite: http://www.jugendstelle-schwandorf.de/
- Telefon: 09431 / 220 0
Pfleghofstufen 2
92421 Schwandorf
- Telefon: 09431 / 203 36
- Fax: 09431 / 244 2
- E-Mail: KJR-Schwandorf@t-online.de
- Webseite: www.kjr-schwandorf.de
Beratungsstelle für Kinder, Jugendliche und Eltern »
Höflinger Str. 11
D-92421 Schwandorf
- Telefon: 09431 / 997 0 - 10
- Fax: 09431 / 997 0 - 120
- E-Mail: Info@beratungsstelle-schwandorf.de
- Webseite: www.beratungsstelle-schwandorf.de
Für Kinder und Jugendliche in Notsituationen
Kinderschutzbund Regensburg
Kostenfreie Notrufnummer
- Telefon: 0800 / 545 866 8
Hilfe bei Suizidgefahr
Hemauer Str. 8
93047 Regensburg
- Telefon: 0941 / 581 81
Ferienprogramm des Kreisjugendamtes
Das Jahresprogramm des Kreisjugendamtes verspricht nicht nur in den Ferien eine tolle Abwechslung zum Alltag.