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Trinkwasserhygiene

Das Gesundheitsamt überwacht die Trinkwasserqualität, um die Gesundheit der Bevölkerung vor wasserbedingten Erkrankungen zu schützen. Es kontrolliert, ob die gesetzlichen Vorgaben der Trinkwasserverordnung eingehalten werden, insbesondere bezüglich mikrobiologischer, chemischer und physikalischer Parameter. Bei Verstößen oder Kontaminationen können Maßnahmen wie Desinfektionen, technische Verbesserungen oder Nutzungsbeschränkungen angeordnet werden. Außerdem informiert und berät das Gesundheitsamt die Bevölkerung sowie Betreiber von Trinkwasserversorgungsanlagen über hygienische Standards und präventive Maßnahmen.

Meldeformulare für anzeigepflichtige Anlagen gemäß Trinkwasserverordnung

Meldeformular für eine a-, b- oder c-Anlage gemäß § 11 Abs. 1 TrinkwV

Meldeformular für eine d-Anlage gemäß § 11 Abs. 2 TrinkwV

Meldeformular für eine e-Anlage bei öffentlicher Tätigkeit gemäß § 11 Abs. 1 TrinkwV

Meldeformular für eine f-Anlage bei öffentlicher Tätigkeit gemäß § 11 Abs. 3 TrinkwV 

Meldung einer Nichttrinkwasseranlage* gemäß § 12 TrinkwV 

Erreichen des technischen Maßnahmenwertes gemäß Trinkwasserverordnung

Anzeige des Erreichens des technischen Maßnahmenwertes für Legionellen gemäß §§ 51 und 53 Abs. 1 TrinkwV