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FAQs


Häufige Fragen und Antworten zur Schuleingangsuntersuchung (Stand: 10.10.2025)

Allgemeines zur Schuleingangsuntersuchung (SEU)

Ich habe Fragen zur Schuleingangsuntersuchung meines Kindes. An wen kann ich mich wenden?

Bitte kontaktieren Sie uns bei Fragen, die nicht in den FAQs behandelt werden, per E-Mail unter seu@landkreis-schwandorf.de

Das Gesundheitsamt erreichen Sie auch telefonisch unter 09431/471-600. 

Wir bitten um Verständnis, dass Ihre Fragen nicht immer direkt am Telefon beantwortet werden können - insbesondere, wenn die Sachbearbeiterinnen aufgrund laufender Untersuchungen verhindert sind. Es wird in jedem Fall Ihr Problem aufgenommen und Sie erhalten einen zeitnahen Rückruf. 

Was ist die Schuleingangsuntersuchung?

Die Schuleingangsuntersuchung ist eine gesetzlich vorgeschriebene Untersuchung im Gesundheitsamt mit dem Ziel, gesundheitliche oder entwicklungsbezogene Einschränkungen eines Kindes, die für den Schulbesuch von Bedeutung sind, frühzeitig festzustellen. Es wird geprüft, ob ein Kind körperlich, sprachlich, motorisch und sozial-emotional gut auf die Schule vorbereitet ist. 

Muss ich mein Kind auf die Schuleingangsuntersuchung vorbereiten? 

Nein. Die Schuleingangsuntersuchung ist keine Prüfung, sondern eine spielerische Feststellung des Entwicklungsstandes – zur Einschätzung, ob Unterstützung nötig ist oder Ihr Kind bereit für die Schule ist. Es ist vollkommen ausreichend, für eine entspannte Atmosphäre zu sorgen. 

Ist die Teilnahme verpflichtend? 

Ja. Alle schulpflichtigen Kinder müssen an der Schuleingangsuntersuchung teilnehmen. 

Was ist der „Einschulungskorridor“ und betrifft er die Untersuchungspflicht? Gilt die Untersuchungspflicht auch für zurückgestellte Kinder?

Kinder im Einschulungskorridor werden grundsätzlich zur Schuleingangsuntersuchung eingeladen. Auch bei bereits bekannter Rückstellung ist eine Untersuchung erforderlich. 

Was passiert bei Nichtteilnahme? 

Da die Untersuchung gesetzlich verpflichtend vorgeschrieben ist, muss das Gesundheitsamt bei Nichtteilnahme trotz mehrmaliger Aufforderung das Jugendamt hierüber informieren. 

Welche Kinder werden untersucht? 

Alle Kinder, die im folgenden Schuljahr schulpflichtig sind (also auch zurückgestellte und  Korridor- Kinder!).

Wer führt die Untersuchung durch? 

Die Untersuchung wird von Fachkräften der Sozialmedizin durchgeführt.

Wie läuft die Untersuchung ab? 

Die Fachkraft der Sozialmedizin erfasst die gesundheitliche Vorgeschichte, das Gewicht und die Größe des Kindes. Das Seh- und Hörvermögen des Kindes wird mit speziellen Geräten getestet. Die sprachliche und feinmotorische Entwicklung werden untersucht. Hierzu werden dem Kind einige Aufgaben gestellt – zum Beispiel etwas nachsprechen oder zeichnen. Die Fachkraft der Sozialmedizin sieht das Impfbuch durch, um auf eventuell vorhandene Impflücken hinweisen zu können. Anhand des gelben Heftes kann sie feststellen, welche U-Untersuchungen durchgeführt wurden.

Wo findet die Untersuchung statt? 

Die Untersuchung findet im Gesundheitsamt, Wackersdorfer Str. 78a, 92421 Schwandorf, statt.

Wie lange dauert die Untersuchung? 

In der Regel dauert die Untersuchung 30 bis 45 Minuten.

Dürfen Eltern dabei sein? 

Grundsätzlich dürfen Eltern bei der Untersuchung dabei sein. Allerdings können Situationen entstehen (z.B. erhöhte Ablenkbarkeit oder mangelnde Mitarbeit des Kindes) die eine anders lautende Entscheidung der Fachkraft der Sozialmedizin erforderlich machen. 

Wird mein Kind geimpft oder bekommt es eine Behandlung im Rahmen der Schuleingangsuntersuchung? 

Nein. Die Schuleingangsuntersuchung ist keine Behandlung. Es werden keine Impfungen oder Therapien durchgeführt.

Vorbereitung und Unterlagen

Was passiert, wenn die U9 Vorsorgeuntersuchung beim Kinderarzt fehlt? 

Die gesetzlich verpflichtende U9 muss in einem bestimmten Zeitfenster stattfinden. Wenn dieses verpasst wurde, kann sie beim Kinderarzt daher nur kostenpflichtig nachgeholt werden. 

Die Schuleingangsuntersuchung ersetzt nicht die U9. 

Kinder, bei denen bis zur Schuleingangsuntersuchung keine U9 vorliegt oder bereits beim Kinderarzt terminiert ist, müssen schulärztlich (d.h. durch einen Amtsarzt) untersucht werden.

Diese Untersuchung ist rechtlich der U9 gleichwertig und kostenlos.

Bitte schreiben Sie uns eine E-Mail an seu@landkreis-schwandorf.de, wenn für Ihr Kind noch keine U9-Vorsorgeuntersuchung durchgeführt wurde. In diesem Fall stimmen wir die Schulärztliche Untersuchung individuell mit Ihnen ab, sodass beide Untersuchungen nach Möglichkeit an einem Tag stattfinden und Sie nur einmal ins Gesundheitsamt kommen müssen. Teilen Sie uns dazu bitte folgende Informationen mit: 

  • Betreff: Termin für Schulärztliche Untersuchung
  • Name, Vorname, Geburtsdatum (Kind)
  • Ihre Telefonnummer
  • Sachbearbeiter (Einladungsschreiben, Seite 1, oben rechts) 

Welche Unterlagen müssen mitgebracht werden? 

Bitte bringen Sie das Vorsorgeheft (U-Heft), den gelben Impfpass, den ausgefüllten Anamnesebogen, Ihr Einladungsschreiben sowie ggfs. weitere ärztliche Unterlagen z. B. zu chronischen Erkrankungen mit. 

Muss ich die Unterlagen im Original mitbringen oder sind Kopien ausreichend? 

Bitte legen Sie die Originale (U-Heft, Impfpass) vor, da nur so die Eintragungen vollständig geprüft werden können. 

Muss der Anamnesebogen ausgefüllt werden? 

Das Ausfüllen des Anamnesebogens erfolgt auf freiwilliger Basis- die vollständigen Informationen sind jedoch für die Einschätzung Ihres Kindes sehr wichtig, weswegen wir dringend um eine sorgfältige Bearbeitung bitten. 

Mein Kind hat eine Behinderung oder Entwicklungsverzögerung. Soll ich dies vorab mitteilen? 

Bitte tragen Sie dies im Anamnesebogen ein und bringen Sie vorhandene ärztliche oder therapeutische Unterlagen zum Termin mit. 

Wer entscheidet über die Schulanmeldung bzw. Rückstellung? 

Die Entscheidung über die Aufnahme oder Rückstellung trifft die Schule. Die Schuleingangsuntersuchung liefert dafür eine Grundlage.

Ergebnisse und Folgen

Was geschieht mit den Daten der Untersuchung? 

Die Ergebnisse werden vertraulich behandelt und nur an die Erziehungsberechtigten sowie – soweit gesetzlich vorgesehen – an die Schule weitergegeben. 

Erhält die Schule automatisch das Untersuchungsergebnis? 

Die Schule erhält nur die für die Einschulung relevanten Informationen.

Bekomme ich eine schriftliche Bescheinigung über die Untersuchung? 

Ja. Nach der Schuleingangsuntersuchung wird Ihnen eine Bescheinigung für die Schulanmeldung per Post zugesendet oder ggf. bereits persönlich mitgegeben. 

Was passiert bei Auffälligkeiten meines Kindes? 

Wenn Auffälligkeiten festgestellt werden, erhalten Sie Empfehlungen zur weiteren Abklärung oder Förderung. 

Kann mein Kind durch die Schuleingangsuntersuchung „nicht eingeschult“ werden? 

Nein. Die Schuleingangsuntersuchung ist eine Untersuchung mit Beratung und ggf. Empfehlung. Die endgültige Entscheidung über die Einschulung trifft die Schule.

Termine und Organisation

Wie kann ich einen Termin vereinbaren? 

Nutzen Sie bitte unsere Terminplattform unter www.terminland.de/gesa-sad/.

Alternativ können Termine bei unserer Termin-Hotline unter 09431/471–992 gebucht werden. Bitte beachten Sie die Sprechzeiten der Hotline. Diese finden Sie bei der Terminplattform unter der oben genannten Link-Adresse.

Wann und wie erhalte ich eine Einladung? 

Die Einladung erfolgt im Verlauf des Einschulungsjahres schriftlich durch das Gesundheitsamt. 

Warum habe ich noch keine Einladung erhalten? 

Die Einladungen werden schrittweise zwischen Oktober und August vor Beginn des Einschulungs-Schuljahres im September verschickt. Wenn Ihr Kind schulpflichtig ist, erhalten Sie rechtzeitig eine Einladung per Post an die Meldeadresse. Die Reihenfolge des Versands der Einladungsschreiben erfolgt nicht alphabetisch, sondern nach Gemeinden.

Was passiert, wenn der Termin zur Schuleingangsuntersuchung nach der Schulanmeldung liegt? 

Die Untersuchung kann auch nach der Schulanmeldung stattfinden. Das Ergebnis wird nachgereicht. 

Warum kann ich nur an bestimmten Tagen oder Uhrzeiten einen Termin buchen? 

Die Termine richten sich nach Verfügbarkeit und Untersuchungskapazitäten der für Sie zuständigen Sachbearbeiter. 

Kann ich eine Fristverlängerung beantragen?

Ja, in begründeten Fällen kann beim Gesundheitsamt eine Fristverlängerung beantragt werden. Kontaktieren Sie uns hierzu bitte per E-Mail unter seu@landkreis-schwandorf.de .

Kann ich den Termin verschieben, wenn ich oder mein Kind krank sind? 

Ja. In der Bestätigungsmail für Ihren Termin sind Links enthalten, über die Sie Ihren Termin selbstständig verschieben oder stornieren können. Alternativ kann der Termin auch telefonisch über unsere Termin-Hotline verschoben oder storniert werden. Bitte beachten Sie die Sprechzeiten unter www.terminland.de/gesa-sad/.

Besondere Situationen

Kann ich eine weitere vertraute Person zur Schuleingangsuntersuchung oder zur Schulärztlichen Untersuchung mitbringen? 

Ja, eine zusätzliche Person kann mitkommen. Ob diese Person bei der (gesamten) Untersuchung teilnehmen kann, muss situationsabhängig entschieden werden. 

Mein Kind versteht oder spricht kaum Deutsch. Ist das ein Problem? 

Nein. Bitte bringen Sie nach Möglichkeit eine sprachkundige Begleitperson (Dolmetscher) mit. 

Kann die Untersuchung auch ohne erziehungsberechtigte Person stattfinden? 

Prinzipiell ist die Anwesenheit eines Erziehungsberechtigten vorgesehen. Sollten Sie aus zwingenden Gründen verhindert sein, bedarf es einer schriftlichen Vollmacht für die Begleitperson Ihres Kindes. 

Mein Kind besucht keine Kita. Ist das wichtig für die Schuleingangsuntersuchung? 

Nein. Die Schuleingangsuntersuchung ist unabhängig vom Kita-Besuch. 

Wir sind in den Landkreis Schwandorf gezogen. Mein Kind wurde bereits in einem anderen Landkreis untersucht. Wird mein Kind erneut untersucht? 

Sollte Ihr Kind bereits in einem anderen Landkreis untersucht worden sein, schicken Sie uns bitte einen Nachweis per E-Mail an seu@landkreis-schwandorf.de

Eine erneute Untersuchung erfolgt nicht. 

Mein Kind ist nicht mehr im Landkreis Schwandorf wohnhaft bzw. gemeldet. Was ist zu beachten?

Bitte teilen Sie uns die neue Adresse per E-Mail an seu@landkreis-schwandorf.de mit, damit wir dies vermerken und den Fall schließen können. Sie werden nach erfolgter Ummeldung vom zuständigen Gesundheitsamt bzgl. der Schuleingangsuntersuchung automatisch kontaktiert.

Mein Kind besucht eine Schule im Ausland, was muss ich nun tun? 

Sollte Ihr Kind eine Schule im Ausland besuchen, senden Sie uns eine Bestätigung dieser Schule per E-Mail an seu@landkreis-schwandorf.de.