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Was erledige ich wo?

Zeugenentschädigung; Beantragung

Kurzbeschreibung

Vom Gericht oder der Staatsanwaltschaft geladene Zeugen haben einen Anspruch auf Entschädigung für Verdienstausfall und Ersatz von Auslagen.

Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium der Justiz (siehe BayernPortal)
Stand: 03.05.2023