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Wahlen; Unterstützung der Wahlorgane
Zuständige Behörde:
Leitung Christina Reindl
Wackersdorfer Straße 80
92421 Schwandorf
Ansprechpartner:
09431 / 471 - 102
E-Mail oder Kontaktformular
Raum 129, 1. Obergeschoss, Ostflur
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Kurzbeschreibung
Die Kreisverwaltungsbehörden sind je nach Wahl oder Abstimmung Sitz der Wahlorgane auf Kreisebene. Sie unterstützen die Wahlorgane in der Wahrnehmung ihrer Tätigkeiten.
Beschreibung
Wahlorgane sind die Personen oder Personengruppen, die die Wahl organisieren und sicherstellen, dass sie ordnungsgemäß verlaufen. Wahlorgane bei Europa-, Bundestags-, Landtags- und Bezirkswahlen sind die Wahlleiter und Wahlausschüsse auf Stimmkreis-, Wahlkreis-, Landes- und Bundesebene. Außerdem gehören dazu die Wahlvorsteher und Wahlvorstände in jedem Wahl- bzw. Stimmbezirk.
Die Kreisverwaltungsbehörden sind je nach Wahl oder Abstimmung Sitz der Wahlorgane auf Kreisebene. Das sind die Kreis- oder Stadtwahlleiter bei Bundestags- bzw. Europawahlen, Stimmkreisleiter bei Landtags- und Bezirkswahlen sowie Abstimmungsleiter bei Volksentscheiden. Die Kreisverwaltungsbehörde unterstützt die bei ihr gebildeten Wahlorgane bei Europa-, Bundestags-, Landtags- und Bezirkswahl in der Wahrnehmung ihrer Aufgaben.
Als Rechts- bzw. Fachaufsichtsbehörden sorgen die Landratsämter neben der erforderlichen Amtshilfe auch dafür, dass die Wahlen von den kreisangehörigen Gemeinden ordnungsgemäß vorbereitet und durchgeführt werden.
Rechtsgrundlagen
- § 5 Gesetz über die Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland (Europawahlgesetz - EuWG)
- §§ 8 ff. Bundeswahlgesetz (BWG)
- Art. 6 ff. Gesetz über Landtagswahl, Volksbegehren und Volksentschei (Landeswahlgesetz - LWG)
Weiterführende Links
Verwandte Themen
- Europa-, Bundestags- und Landtagswahl; Wählerverzeichnis
- Landtags- und Bezirkswahl; Einreichung von Wahlvorschlägen
- Bundestagwahl; Einreichung von Wahlvorschlägen
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Redaktionell verantwortlich
Stand: 19.07.2016