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Was erledige ich wo?

Welche Behörde ist zuständig? Wer hilft mir weiter? Ihre Anliegen von A bis Z,  die zuständigen Behörden, Ansprechpartner und Formulare. Grundlage des Aufgabenkatalogs ist das "BayernPortal", ein Service des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr




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Vertragsnaturschutzprogramm; Beantragung einer Zuwendung


Zuständige Behörde:

Team 630 - Naturschutz
Teamsprecherin Kornelia Galli
Wackersdorfer Straße 80
92421 Schwandorf Adresse über Google Maps anzeigen
Telefon 09431 / 471 - 328
Fax 09431 / 471 - 407
Symbol E-Mail E-Mail oder Kontaktformular
Symbol E-Mail E-Mail oder Kontaktformular
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Ansprechpartner:

Kornelia Galli
Landratsamt Schwandorf
Wackersdorfer Straße 80
D - 92421 Schwandorf Adresse über Google Maps anzeigen
Telefon 09431 / 471 - 328
Fax 09431 / 471 - 407
Symbol E-Mail E-Mail oder Kontaktformular
Raum Raum 134, 1. Obergeschloss, Südflur
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Oliver Paul
Landratsamt Schwandorf
Wackersdorfer Straße 80
D - 92421 Schwandorf Adresse über Google Maps anzeigen
Telefon 09431 / 471 - 348
Fax 09431 / 471 - 407
Symbol E-Mail E-Mail oder Kontaktformular
Raum Raum 133, 1. OG, Ostflur
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Verfügbare Formulare:

Örtliche Zuständigkeiten der Fachkräfte im Naturschutz - Stand 01_2024
PDF-Dokument: 959 kB

Kurzbeschreibung

Die besonders naturverträgliche Bewirtschaftung von ökologisch wertvollen Flächen wird gezielt honoriert.


Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)
Stand: 05.03.2024
Beschreibung

Der Vertragsnaturschutz ist das Markenzeichen der kooperativen bayerischen Naturschutzpolitik. Damit wird Landwirten und anderen Landnutzern die besonders naturverträgliche Bewirtschaftung von ökologisch wertvollen Flächen gezielt honoriert. Ziel ist der Erhalt der Biodiversität, in erster Linie die Umsetzung des Europäischen Schutzgebietsnetzes Natura 2000 sowie der Bayerischen Biodiversitätsstrategie.

Über das Vertragsnaturschutzprogramm wird die schonende Bewirtschaftung von ökologisch wertvollen Wiesen, Weiden, Äcker und Teichen gefördert. Landwirte sowie sonstige Landbewirtschafter verpflichten sich, fünf Jahre lang die Flächen nach den Zielen des Naturschutzes zu bewirtschaften.

Dabei können Grundleistungen wie die späte Mahd einer Wiese oder die extensive Ackernutzung mit Zusatzleistungen, z. B. dem Verzicht auf Dünge- und Pflanzenschutzmittel oder Erschwernissen (z.B. Mahd mit Messermähwerk, Motormäher, Feuchtezuschlag etc.) kombiniert werden. Dieser modulare Ansatz schafft die Möglichkeit, spezifisch auf die jeweiligen Lebensräume und die darin vorkommenden Tier- und Pflanzenarten, aber auch auf die Erfordernisse der jeweiligen landwirtschaftlichen Betriebe einzugehen.

Durch die Förderung sollen die zusätzlichen Kosten bei der naturschonenden Bewirtschaftung und die Einkommensverluste ausgeglichen werden.


Verfahrensablauf

Die Antragsberechtigten können innerhalb des jährlich festgelegten Antragszeitraums (Januar bis Februar) beim zuständigen Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten einen Förderantrag stellen. Vorab ist ein Beratungsgespräch an der unteren Naturschutzbehörde vorgesehen, bei dem die geeigneten Maßnahmen erörtert und festgelegt werden.


Rechtsgrundlagen
Weiterführende Links
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