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Was erledige ich wo?

Welche Behörde ist zuständig? Wer hilft mir weiter? Ihre Anliegen von A bis Z,  die zuständigen Behörden, Ansprechpartner und Formulare. Grundlage des Aufgabenkatalogs ist das "BayernPortal", ein Service des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr




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Verkehrsordnungswidrigkeit; Informationen zum Fahrverbot


Bitte wählen Sie im Suchformular Ihren Wohnort aus, damit die für Sie zuständige Behörde angezeigt werden kann!


Kurzbeschreibung

Bei einem Fahrverbot wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit ist es verboten im Straßenverkehr Kraftfahrzeuge jeder Art oder einer bestimmten Art zu führen.


Beschreibung

Bei Fahrverboten, welche durch die Zentrale Bußgeldstelle Viechtach angeordnet sind, können Sie Ihren Führerschein grundsätzlich bei allen bayerischen Polizeidienststellen abgeben. Der Führerschein kann auch durch einen bevollmächtigten Dritten hinterlegt werden. Nehmen Sie in diesen Fällen neben dem Führerschein immer den Bußgeldbescheid zur Führerscheinabgabe mit.

Die Dauer des Fahrverbots können Sie dem Bescheid entnehmen. Wann Sie den Führerschein wieder zurückerhalten, kann Ihnen meist von dem entgegennehmenden Polizeibeamten bereits bei Abgabe mitgeteilt werden.

Die Entgegennahme von Führerscheinen aufgrund außerbayerischer oder kommunaler Fahrverbote ist bei der Polizei nicht möglich. In diesen Fällen setzen Sie sich mit dem Absender in Verbindung bzw. übersenden diesem Ihren Führerschein per Einschreiben. Betroffene mit Wohnsitz außerhalb Bayerns müssen den Führerschein zur amtlichen Verwahrung an die Behörde senden, welche den Bescheid erlassen hat.

Bei Fragen oder Besonderheiten wenden Sie sich bitte rechtzeitig an die ausstellende Behörde. Sie kann Ihnen in jedem Fall weiterhelfen.


Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelf
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
Stand: 07.11.2023