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Träger der Jugendhilfe; Beantragung einer Förderung

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Kurzbeschreibung

Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Landkreise und kreisfreie Gemeinden) können Träger der freien Jugendhilfe fördern.

Beschreibung

Über die Voraussetzungen für eine Förderung von (anerkannten) Trägern der freien Jugendhilfe informiert die kreisfreie Gemeinde oder das zuständige Landratsamt.

Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)
Stand: 14.01.2025

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