Was erledige ich wo?
Welche Behörde ist zuständig? Wer hilft mir weiter? Ihre Anliegen von A bis Z, die zuständigen Behörden, Ansprechpartner und Formulare. Grundlage des Aufgabenkatalogs ist das "BayernPortal", ein Service des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr
Tierimpfstoff; Anzeige der erstmaligen Abgabe von Impfstoffen an einen gewerblichen Tierhalter
Zuständige Behörde:
Sachgebiet 4.5 - Veterinäramt, Lebensmittelüberwachung
Leitung Dr. Josef König
Wackersdorfer Straße 80
92421 Schwandorf
Leitung Dr. Josef König
Wackersdorfer Straße 80
92421 Schwandorf
Ansprechpartner:
09431 / 471 - 231
09431 / 471 - 235
E-Mail oder Kontaktformular
Raum U37, Untergeschoss, Südflur
Ins Adressbuch exportieren
09431 / 471 - 235
E-Mail oder Kontaktformular
Raum U37, Untergeschoss, Südflur
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Kurzbeschreibung
Die erstmalige Abgabe von Impfstoffen an einen gewerblichen Tierhalter muss durch den behandelnden Tierarzt bei der Kreisverwaltungsbehörde angezeigt werden.
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)
Stand: 02.01.2024
Stand: 02.01.2024