Was erledige ich wo?
Welche Behörde ist zuständig? Wer hilft mir weiter? Ihre Anliegen von A bis Z, die zuständigen Behörden, Ansprechpartner und Formulare. Grundlage des Aufgabenkatalogs ist das "BayernPortal", ein Service des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr
Suchtberatung bei bestehender oder drohender Suchtproblematik; Inanspruchnahme
Zuständige Behörde:
Abteilung 5.0 - Gesundheitsamt - Staatl. anerkannte Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen
Leitung Dr. Stefanie Bauer
Wackersdorfer Straße 78 a
92421 Schwandorf
Leitung Dr. Stefanie Bauer
Wackersdorfer Straße 78 a
92421 Schwandorf
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention (siehe BayernPortal)
Stand: 27.11.2023
Stand: 27.11.2023
Kurzbeschreibung
Die Suchtkrankenhilfe ist für alle Hilfesuchenden offen. Sie unterstützt suchtkranke und suchtgefährdete Menschen sowie deren Angehörige bei allen Formen der Suchterkrankung.
Kurzbeschreibung
Suchtgefährdete bzw. suchtkranke Menschen sowie deren Angehörige erhalten Informationen zum Thema Sucht sowie Beratung, Begleitung und Hilfe in den Psychosozialen Suchtberatungsstellen, beim Gesundheitsamt sowie bei Haus- und Fachärzten.