Was erledige ich wo?
Welche Behörde ist zuständig? Wer hilft mir weiter? Ihre Anliegen von A bis Z, die zuständigen Behörden, Ansprechpartner und Formulare. Grundlage des Aufgabenkatalogs ist das "BayernPortal", ein Service des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr
Schwangerenberatung; Beantragung einer gesetzlich vorgeschriebenen Förderung durch staatlich anerkannte Beratungsstellen
Zuständige Behörde:
Abteilung 5.0 - Gesundheitsamt - Staatl. anerkannte Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen
Leitung Dr. Stefanie Bauer
Wackersdorfer Straße 78 a
92421 Schwandorf
Leitung Dr. Stefanie Bauer
Wackersdorfer Straße 78 a
92421 Schwandorf
Ansprechpartner:
09431 / 471 - 650
09431 / 471 - 634
E-Mail oder Kontaktformular
Raum 1, Gesundheitsamt
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09431 / 471 - 634
E-Mail oder Kontaktformular
Raum 1, Gesundheitsamt
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09431 / 471 - 656
09431 / 471 - 634
E-Mail oder Kontaktformular
Raum 1, Gesundheitsamt
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09431 / 471 - 634
E-Mail oder Kontaktformular
Raum 1, Gesundheitsamt
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Kurzbeschreibung
Der Freistaat Bayern fördert den Betrieb einer staatlich anerkannten Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen nach Festlegung eines bestimmten Einzugsbereichs.
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)
Stand: 27.10.2023
Stand: 27.10.2023