Schulsporttauglichkeit; Durchführung von Untersuchungen
Kurzbeschreibung
Zur Einschätzung der Schulsporttauglichkeit können Schulsporttauglichkeitsuntersuchungen durchgeführt werden.
Beschreibung
Auf Wunsch der Schule begutachten die Gesundheitsverwaltungen der Landkreise und kreisfreien Städte Schülerinnen und Schüler bei gesundheitlichen Einschränkungen zur Frage der Schulsporttauglichkeit.
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention (siehe BayernPortal)
Stand: 09.04.2025
Stand: 09.04.2025
Verfahrensablauf
Die Schulleitung stellt dazu einen Untersuchungsantrag beim zuständigen Gesundheitsamt.
Hinweise
Der Untersuchungsantrag der Schulleitung soll den Untersuchungsanlass (aus Sicht der Schule) darlegen.
Fristen
keine
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelf
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