Schulsporttauglichkeit; Durchführung von Untersuchungen
Kurzbeschreibung
Diese Leistungsbeschreibung wird aktuell überarbeitet.
Beschreibung
Auf Wunsch der Schule begutachten die Gesundheitsverwaltungen der Landkreise und kreisfreien Städte Schülerinnen und Schüler bei gesundheitlichen Einschränkungen zur Frage der Schulsporttauglichkeit.
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention (siehe BayernPortal)
Stand: 22.01.2024
Stand: 22.01.2024
Verfahrensablauf
Die Schulleitung stellt beim zuständigen Gesundheitsamt einen Untersuchungsantrag.
Hinweise
Der Untersuchungsantrag der Schulleitung soll den Untersuchungsanlass (aus Sicht der Schule) darlegen.
Fristen
keine
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelf
Verwandte Themen
Online-Verfahren
Für Ihren Wohnort wurden leider keine Online-Dienste gefunden.