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Schulen; Schulärztliche Beratungen

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Kurzbeschreibung

Diese Leistungsbeschreibung wird aktuell überarbeitet.

Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention (siehe BayernPortal)
Stand: 22.01.2024

Beschreibung

Die Gesundheitsämter beraten Eltern schulärztlich. Ggf. werden Unterlagen des behandelnden Arztes angefordert. Im Bedarfsfall werden weitere fachärztliche Maßnahmen bzw. Gesundheitsförderungsangebote empfohlen. Die Gesundheitsverwaltung der Landkreise und kreisfreien Städte berät auf Wunsch auch Schulen zu Fragen der Schulfähigkeit und altersgemäßem Entwicklungsstand.

Verfahrensablauf

Schulleitung, Beratungslehrer und Eltern können formlos, aber schriftlich um eine schulärztliche Beratung bitten. Aus dem Antrag muss der Grund für die schulärztliche Beratung ersichtlich sein.

Rechtsgrundlagen

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