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Was erledige ich wo?

Welche Behörde ist zuständig? Wer hilft mir weiter? Ihre Anliegen von A bis Z,  die zuständigen Behörden, Ansprechpartner und Formulare. Grundlage des Aufgabenkatalogs ist das "BayernPortal", ein Service des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr




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Schulamt; Informationen über Angelegenheiten der rechtlichen Leitung


Zuständige Behörde:

Abteilung A
Landratsamt Schwandorf
Abteilungsleiter Hans Prechtl


Ansprechpartner:

Thomas Ebeling
Thomas Ebeling
Landrat des Landkreises Schwandorf
Bezirksrat
Wackersdorfer Straße 80
92421 Schwandorf Adresse über Google Maps anzeigen
Telefon 09431 / 471 - 200
Fax 09431 / 471 - 110
Symbol E-Mail E-Mail oder Kontaktformular
Raum Raum 142, 1. Obergeschoss, Südflur
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Kurzbeschreibung

Für Angelegenheiten der rechtlichen Leitung von Staatlichen Schulämtern sind die Kreisverwaltungsbehörden zuständig.


Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus (siehe BayernPortal)
Stand: 07.12.2023
Beschreibung

Das Schulamt wird gemeinsam von der Landrätin oder dem Landrat oder der Oberbürgermeisterin oder dem Oberbürgermeister (= rechtlicher Leiter) und einem Schulaufsichtsbeamten für Grundschulen und Mittelschulen (= fachlicher Leiter) geleitet. Zum Aufgabenbereich der Landrätin oder des Landrats und der Oberbürgermeisterin oder des Oberbürgermeisters gehören die Angelegenheiten vorwiegend rechtlicher Natur.

Angelegenheiten vorwiegend rechtlicher Natur sind alle Angelegenheiten, bei deren Erledigung der Hauptzweck in der Gestaltung oder Feststellung von Rechtsbeziehungen besteht; hierzu gehören insbesondere Rechtsbehelfsverfahren, Verwaltungszwangs- und Ordnungswidrigkeitsverfahren und der Vollzug sicherheits- und gesundheitsrechtlicher Vorschriften (z. B. Widerspruchsverfahren, Angelegenheiten der Disziplinarordnung, Ahndung von Ordnungswidrigkeiten z. B. durch Verhängung von Bußgeld wegen Verstoß gegen die Schulpflicht).


Rechtsgrundlagen
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