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Was erledige ich wo?

Schengen-Visum; Beantragung und Verlängerung

Kurzbeschreibung

Für kurzfristige Aufenthalte (Durchreise durch das Hoheitsgebiet der Schengen-Staaten, geplante Aufenthalte in diesem Gebiet von bis zu 90 Tagen je Zeitraum von 180 Tagen) kann visumpflichtigen Ausländern ein sog. Schengen-Visum erteilt werden.

Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr
Stand: 26.01.2016