Was erledige ich wo?
Welche Behörde ist zuständig? Wer hilft mir weiter? Ihre Anliegen von A bis Z, die zuständigen Behörden, Ansprechpartner und Formulare. Grundlage des Aufgabenkatalogs ist das "BayernPortal", ein Service des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr
Schengen-Visum; Beantragung und Verlängerung
Zuständige Behörde:
Sachgebiet 4.2 - Ausländer- und Personenstandswesen
Leitung Georg Lautenschlager
Wackersdorfer Straße 80
92421 Schwandorf
Leitung Georg Lautenschlager
Wackersdorfer Straße 80
92421 Schwandorf

Kurzbeschreibung
Für kurzfristige Aufenthalte (Durchreise durch das Hoheitsgebiet der Schengen-Staaten, geplante Aufenthalte in diesem Gebiet von bis zu 90 Tagen je Zeitraum von 180 Tagen) kann visumpflichtigen Ausländern ein sog. Schengen-Visum erteilt werden.
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr
Stand: 26.01.2016
Stand: 26.01.2016