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Was erledige ich wo?

Welche Behörde ist zuständig? Wer hilft mir weiter? Ihre Anliegen von A bis Z,  die zuständigen Behörden, Ansprechpartner und Formulare. Grundlage des Aufgabenkatalogs ist das "BayernPortal", ein Service des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr




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Pflegeeltern; Bewerbung


Zuständige Behörde:

Sachgebiet 2.4 - Kreisjugendamt
Leitung Martin Rothut
Wackersdorfer Straße 80
92421 Schwandorf Adresse über Google Maps anzeigen
Telefon 09431 / 471 - 0
Fax 09431 / 471 - 382
Symbol E-Mail E-Mail oder Kontaktformular
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Ansprechpartner:

Petra Schneider
Landratsamt Schwandorf
Wackersdorfer Straße 80
D - 92421 Schwandorf Adresse über Google Maps anzeigen
Telefon 09431 / 471 - 197
Fax 09431 / 471 - 382
Symbol E-Mail E-Mail oder Kontaktformular
Raum Raum E21B, Erdgeschoss, Ostflur
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Kurzbeschreibung
Pflegeeltern sind Personen, die ein Kind, dessen Herkunftsfamilie eine dem Kindeswohl entsprechende Erziehung nicht selbst gewährleisten kann, für eine bestimmte Zeit oder auf Dauer bei sich aufnehmen, betreuen und erziehen.
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)
Stand: 22.12.2023